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Gesundheitsminister Alain Berset:«Rolle der Kantone wird bei Impfkampagnen gestärkt»

Bund soll im neuen Epidemiengesetz zusätzliche Kompetenzen erhalten
Jetzt kommt die Lex Corona

Der Bundesrat zieht die Lehren aus der Corona-Pandemie und passt das Epidemiengesetz an. Am Mittwoch informierte SP-Gesundheitsminister Alain Berset über die neue Regelung.
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Gesundheitsminister Alain Berset informiert über das neue Epidemiengesetz.
Foto: keystone-sda.ch

Jetzt kommt die Lex Corona! Der Bundesrat zieht die Lehren aus der Corona-Pandemie und passt das Epidemiengesetz entsprechend an. Sein Ziel: Künftige Gesundheitskrisen sollen besser gemeistert werden.

Das 2016 in Kraft gesetzte Epidemiengesetz habe sich während der Corona-Pandemie zwar als «wirksames Instrument» erwiesen, sagte Gesundheitsminister Alain Berset (51) am Mittwoch an einer Pressekonferenz in Bern. Trotzdem seien «gewisse punktuelle Anpassungen» nötig, um Gesetzeslücken zu schliessen. Und was während der Covid-19-Krise funktioniert habe, soll gestärkt werden.

Die Kantone sollen grundsätzlich für den Vollzug von Massnahmen zuständig sein. Der Bund soll aber zusätzliche Kompetenzen bei Überwachung und epidemiologischen Abklärungen erhalten. Auch bei den landesweiten Massnahmen wie Prävention und Impfung soll der Bund mehr zu sagen haben.

Eskalationsmodell wird angepasst

Schon heute sieht das Epidemiengesetz ein dreistufiges Eskalationsmodell vor – von der normalen Lage über die besondere bis hin zur ausserordentlichen Lage. Je nach Stufe haben Bund und Kantone andere Kompetenzen, diese werden konkretisiert. Weiter sollen die Kriterien für die Beurteilung einer gesundheitlichen Gefahrenlage präzisiert werden.

Auch die Übergänge zwischen normaler, besonderer und ausserordentlicher Lage werden genauer geregelt. Dabei werden Kantone und Parlament besser in die Entscheide eingebunden. Vor einem Lagenwechsel von der normalen in die besondere Lage sollen zuvor Kantone und parlamentarische Kommissionen angehört werden.

Zudem gibt es eine Art Vorstufe: Bei einer Gefährdung sollen sich Bund und Kantone auf den Eintritt einer besonderen Vorlage wappnen müssen – etwa, indem sie die Krisenorganisation vorbereiten oder Ressourcen für ein allfälliges Contact Tracing oder für Impfungen aufbauen. Klar geregelt wird auch, dass der Bund in der besonderen Lage Massnahmen sowohl schweizweit als auch nur für besonders betroffene Regionen anordnen kann.

Kommt es zu einer ausserordentlichen Lage, kann der Bundesrat aber wie bisher per «Notrecht» weitergehende Massnahmen anordnen. Auf fixe Schwellenwerte verzichtet der Bundesrat aber, da diese «je nach Pandemie variieren können».

Bezüglich Finanzhilfen für Unternehmen bei wirtschaftlichen Folgen von Bekämpfungsmassnahmen schickt der Bundesrat zwei Varianten in die Vernehmlassung. Bei Variante 1 verzichtet er auf eine Regelung im Epidemiengesetz. Variante 2 sieht vor, dass der Bundesrat die Möglichkeit haben soll, Finanzhilfen in Form von rückzahlbaren Liquiditätshilfen unter bestimmten Voraussetzungen gewähren zu können.

Besser vorbereitet sein

Ebenfalls explizit und erwähnt werden etwa Massnahmen bezüglich Homeoffice, Maskenpflicht, Zertifikate oder Schutzkonzepte im Epidemiengesetz. Die Möglichkeit für ein Impfobligatorium will der Bundesrat indes nicht ausweiten.

Die neue Regelung beinhaltet auch die Verstärkung, Digitalisierung und bessere Vernetzung der Systeme und Methoden zur Überwachung übertragbarer Krankheiten. Dazu gehören beispielsweise das nationale Meldesystem, das Abwassermonitoring und die Durchführung der Gensequenzierung.

«Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig diese Systeme sind, um die Entwicklung der Lage erfassen und rechtzeitig angemessene Massnahmen einleiten zu können», sagt Berset.

Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen

Verstärken will der Bundesrat auch die Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen und nosokomialen Infektionen. Das neue Epidemiengesetz sieht daher die Einführung neuer Massnahmen zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen und zur Prävention von healthcare-assoziierten Infektionen vor. Das Gesetz geht nun bis am 22. März 2024 in die Vernehmlassung.

Für die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) bietet die Revision des Epidemiengesetzes die Gelegenheit, die Erkenntnisse aus der Covid-19-Bewältigung aufzunehmen, wie sie auf Anfrage mitteilt. Es sei daher wichtig, dass die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen in der «besonderen Lage» geschärft würden. Für ein effizientes Meldewesen und Monitoring müssten zudem die Digitalisierung und das Datenmanagement im Gesundheitswesen vorangetrieben und verbindlich geregelt werden.

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