Darum gehts
- Ab 2. November kommt die freiwillige ID mit Biometriechip
- Bern entlastet Menschen mit Behinderung
- Flugpassagierdatengesetz
Biometrische ID
Ab dem 2. November 2026 können Schweizerinnen und Schweizer die neue biometrische Identitätskarte (ID) beantragen. Der Bundesrat hat dazu im August eine Änderung der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige verabschiedet. Die neue ID enthält einen Chip, auf dem ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Der Bundesrat empfiehlt die ID mit Chip für Reisen in EU-Länder. Sie stellen bereits seit 2021 nur noch biometrische Identitätskarten aus. Der Bundesrat nennt die biometrische Identitätskarte «einen zukunftsorientierten Ausweis».
Die im Chip gespeicherten Daten sollen die ID besser vor Manipulationen und Fälschungen schützen. Der Bezug bleibt aber freiwillig. «Für Personen, die ihre Identität ausschliesslich in der Schweiz physisch durch Vorlage des Ausweises nachweisen möchten, ist die nicht biometrische Identitätskarte ausreichend», so der Bundesrat.
Identitätskarten ohne Chip bleiben für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Die ID mit Chip kostet genauso viel wie die ohne Chip.
Flugpassagierdaten
Per 1. November 2026 tritt das Flugpassagierdatengesetz in Kraft. Das hat der Bundesrat im September beschlossen. «Die Nutzung von Flugpassagierdaten, international bekannt als ‹Passenger Name Record› (PNR), ist heute bereits in vielen Ländern ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität», heisst es in einer Mitteilung.
Mit Inkraftsetzung des Gesetzes werde die beim Bundesamt für Polizei (Fedpol) angesiedelte «Passenger Information Unit» (PIU) ab dem 1. Februar 2027 ihren Betrieb aufnehmen. «Die Flugpassagierdatenverordnung regelt unter anderem, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt die Flugpassagierdaten an die PIU übermittelt werden müssen», so der Bundesrat weiter.
Änderungen in einzelnen Kantonen
Pflege im Kanton Bern
Im Kanton Bern wird per 1. November 2026 die Unterstützung für Menschen mit Behinderung verbessert. Dazu hat der Regierungsrat eine entsprechende Verordnung geändert. Betroffene Menschen über 65 Jahren, die in einem Wohnheim leben und Ergänzungsleistungen bekommen, müssen sich nicht mehr selbst an ambulanten Pflegeleistungen beteiligen. Ausserdem wird präziser festgelegt, wann die Versicherung zahlt und wann der Kanton übernimmt. Gleichzeitig werden die Anforderungen an Wohnheime für eine Zulassung als Spitex-Organisation klarer definiert.
Das musst du noch im November wissen
Nationale Impfwochen
Dieses Jahr finden in der ersten Novemberwoche (2. bis 7. November) und in der letzten Novemberwoche (23. bis 28. November) nationale Impfwochen statt. «In diesen beiden Wochen können sich alle, die sich impfen lassen wollen, in den teilnehmenden Arztpraxen und Impfapotheken beraten und niederschwellig gegen Grippe, Covid-19 oder gegen RSV impfen lassen», wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt.
Es handelt sich bei den nationalen Impfwochen um eine Initiative des Kollegiums für Hausarztmedizin (KHM) in Zusammenarbeit mit der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH), dem Schweizerischen Apothekerverband Pharmasuisse und dem Bundesamt für Gesundheit.
* Hinweis: In einer älteren Version dieses Artikels hatte Blick berichtet, grosse Fahrzeuge dürften per 1. November 2026 nicht mehr durch den Furka-Tunnel. Das stimmt so nicht. Die Matterhorn-Gotthard-Bahn hat einen entsprechenden Antrag beim Bundesamt für Verkehr (BAV) gestellt, den Verlad von Fahrzeugen, die bestimmte Masse überschreiten, zum 1. November einzustellen. Zu diesem Antrag liegt allerdings noch kein Entscheid vor. Ausserdem wird kein solcher Entscheid bis zum 1. November getroffen.