Neues Epidemiengesetz
Bund und Kantone wollen bei nächster Pandemie besser handeln

Der Bundesrat schlägt eine Änderung des Epidemiengesetzes vor, um Lehren aus der Corona-Pandemie zu verankern. Die Revision soll Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen im Ernstfall klären und die Vorbereitung auf gesundheitliche Notlagen verbessern.
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Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider präsentierte am Mittwoch das überarbeitete Epidemiengesetz.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Bundesrat schlägt Änderung des Epidemiengesetzes vor, um Lehren aus Corona-Pandemie umzusetzen
  • Klarere Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen bei Gesundheitsgefahren geplant
  • Anonymisierte Krankenkassen-Daten sollen für Impfüberwachung verwendet werden
Joschka Schaffner Ringier
Joschka SchaffnerRedaktor Politik

Der Bundesrat will die Lehren aus der Corona-Pandemie gesetzlich verankern: Er überweist am Mittwoch eine Änderung des Epidemiengesetzes ans Parlament. Mit der Revision soll vor allem geklärt werden, wer im Ernstfall wofür zuständig ist. Zwischen Bund und den Kantonen würden in der neuen Vorlage die Kompetenzen bei einer besonderen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch eine übertragbare Krankheit klarer verteilt, wie die Landesregierung mitteilt.

Bei der Medienkonferenz kam es zu einem kleinen Corona-Revival: Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider (61) und die Direktorin des Bundesamts für Gesundheit (BAG), Anne Lévy (54), kommunizieren die Neuerungen zusammen mit dem Basler Regierungsrat Lukas Engelberger (50), der den kantonalen Gesundheitsdirektoren vorsteht. Engelberger war auch während Corona-Zeiten zumeist an den Medienkonferenzen des Bundesrates dabei.

Bund muss zuerst zu Parlament und Kantonen

Auf der einen Seite will die Vorlage, dass der Bundesrat zukünftig zuerst das Parlament und die Kantone konsultiert, bevor er eine besondere Lage erklären darf. Die Kantone bleiben laut Bundesrat hauptsächlich für das Anordnen von Einschränkungen zuständig. Dennoch könne sich der Bund vorbehalten, auch schweizweite Massnahmen umzusetzen, wie etwa die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Zudem müssten sich Bund und Kantone auch darum bemühen, dass eine nächste Pandemie die Behörden nicht erneut überrascht und überwältigt: Sie würden verpflichtet, sich auf gesundheitliche Notlagen vorzubereiten, insbesondere mit Krisenplänen wie dem nationalen Pandemieplan. Dieser gebe eine Übersicht über die Massnahmen, mit denen sich die Schweiz für Epidemien rüsten und sie bewältigen könne, so der Bundesrat. «Eine gute Vorbereitung ist wichtig, um eine Gesundheitskrise besser zu bewältigen», sagte Baume-Schneider an der Medienkonferenz.

Bessere Impfüberwachung

Ebenfalls soll bei den Impfmassnahmen mehr Klarheit herrschen: Die Kantone seien für den niederschwelligen Zugang zuständig, so der Bundesrat. Der Bund kann dafür neu anonymisierte Krankenkassen-Daten verwenden, um die Impfmassnahmen zu erarbeiten.

Neben diesem Impfüberwachungssystem sollen etwa auch das nationale Meldesystem, das Abwassermonitoring und die Genomsequenzierung bestimmter Krankheitserreger verbessert werden. Besonderes Augenmerk läge auf der Digitalisierung. «Das BAG wird keine Meldungen mehr per Fax entgegennehmen müssen», so Baume-Schneider. Während der Corona-Pandemie war dies noch so.

Zusätzlich wird ein Teil des Covid-19-Gesetzes in das bestehende Epidemiengesetz integriert, nämlich die Finanzhilfen für die Wirtschaft. Und der Bundesrat könne mit der verbesserten Vorlage zukünftig wichtige medizinische Güter selbst herstellen lassen, wenn die Kantone oder Private dazu nicht in der Lage sind.

Es geht nicht nur um Corona: Auch die «stille Pandemie» Antibiotikaresistenz soll in der neuen Vorlage besser bekämpft werden. So will der Bund in Zukunft etwa den Antibiotika-Einsatz in den Spitälern überwachen. Oder etwa den Herstellern Abnahmegarantien für neue Antibiotika gewähren, wie BAG-Direktorin Anne Lévy erwähnte. Deren Einführung sei auf dem Schweizer Markt nämlich oftmals nicht wirtschaftlich attraktiv.

Kantone begrüssen Gesetz – mit einem kleinen Aber

«Der Mensch vergisst schnell», sagt der oberste Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger. Die Bevölkerung sei froh gewesen, als die Massnahmen wieder verschwanden. Im Rückblick müsse aber bilanziert werden, dass klarere Massnahmen nötig gewesen seien. Zahlreiche Menschen seien verstorben oder litten noch heute unter Long Covid. «Es ist wichtig, aus Krisen zu lernen», sagt Engelberger. Darum ginge es nun bei dieser Revision.

Dennoch: Die Kantone wären froh, wäre die Vorlage etwas konkreter gewesen. Eine strategische Gesamtführung des Bundesrates wäre wünschenswert gewesen. «Wir sind uns aber bewusst, dass sich eine solche Führungsrolle dann in der Praxis zeigt», sagt Engelberger.

Sowieso müsse das Gesetz auch im Alltag funktionieren, so der oberste kantonale Gesundheitsdirektor. «Eine nächste Gesundheitskrise kann sich deutlich von der Corona-Pandemie unterscheiden.» Man dürfe also nicht überregulieren. Der neue Gesetzesvorschlag biete einen guten Handlungsspielraum.

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