Darum gehts
- Bundesgericht bestätigt Verurteilung eines Klimaaktivisten
- Aktivist unter anderem wegen Behinderung von Betrieben und einer Amtshandlung schuldig gesprochen
- Geldstrafe von 20 Tagessätzen und Busse von 200 Franken verhängt
Das Kantonsgericht Waadt verurteilte den Aktivisten im ersten Anlauf im Jahr 2022 zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen und einer Busse von 300 Franken. Das Gericht befand ihn der Störung von Betrieben im Dienste der Allgemeinheit, der Behinderung einer Amtshandlung, des Verstosses gegen das Strassenverkehrsgesetz und des Ordnungsgesetzes für schuldig.
Das Bundesgericht hob diesen Entscheid vergangenes Jahr auf. Es wies die Sache zur Ergänzung des Sachverhalts an das Kantonsgericht zurück. Die Vorinstanz stellte das Verfahren in der Folge bezüglich des Verstosses gegen das Ordnungsgesetz ein und bestätigte sein Urteil im Übrigen. Die Busse senkte es von 300 auf 200 Franken.
Erhebliche Behinderung von Betrieben
In einem am Mittwoch publizierten Urteil hat das Bundesgericht festgestellt, dass die Vorinstanz entgegen den Vorwürfen des Beschwerdeführers den Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» nicht verletzt und den Sachverhalt korrekt ermittelt hat.
Aus diesem geht hervor, dass die Aktion des Klimastreiks, an welcher der Beschwerdeführer teilnahm, den Busverkehr auf mehreren Linien stark beeinträchtigte. Die Behinderung von Betrieben müsse daher als erheblich eingestuft werden.