Für jedes eingelöste Fahrzeug muss in der Schweiz eine Motorfahrzeugsteuer an den Wohnkanton bezahlt werden. Wie tief man aber ins Portemonnaie greifen muss, hängt vom jeweiligen Kanton und der verwendeten Bemessungsgrundlage ab.
Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (45, SO) möchte weg vom diesem Kantönligeist bei den Verkehrsteuern und wünscht sich eine «Harmonisierung und Ökologisierung der Bemessung der Motorfahrzeugbesteuerung». Am Dienstag entscheidet der Ständerat über die Motion des Mitte-Politikers.
Happige Unterschiede zwischen den Kantonen
Hubraum, Gesamtgewicht, Leistung (PS), CO2-Ausstoss oder eine Kombination davon – je nach Kanton unterscheidet sich die Bemessungsgrundlage für die Motorfahrzeugsteuer und damit der entsprechende Betrag auf der Steuerrechnung.
Ein Vergleich vom TCS zeigt, dass trotz Rabattsystem umweltfreundlichere E-Autos im Vergleich zu traditionellen Fahrzeugen sehr unterschiedlich besteuert werden. Für einen Peugeot e2008 musste man beispielsweise 2021 im Kanton Aargau eine Steuer von 605 Franken bezahlen. In Zürich, Genf und Freiburg gab es die Steuer für das gleiche Modell gleich geschenkt.
Müller-Altermatt fordert einheitliche Grundlage
Müller-Altermatt ist dieser «Flickenteppich» ein Ärgernis. Die Höhe der Steuer soll weiterhin von den Kantonen festgelegt werden können, aber bei der Bemessungsgrundlage brauche es mehr Einheit, fordert er. Elektrofahrzeuge hätten zum Beispiel gar keinen Hubraum mehr, dafür aber oft ordentlich PS unter der Haube.
«Sie zahlen dann wahnsinnig hohe Steuern – obwohl sie ökologischer sind», erläutert Müller-Altermatt. Oder das Gegenteil sei in gewissen Regionen der Fall, und man entlastet die Lenker der E-Fahrzeuge seiner Meinung nach zu sehr, obwohl sie weiterhin die Strassen mitbenutzen. Er findet deshalb eine Besteuerung anhand vom CO2-Ausstoss oder in Kombination mit dem Gewicht am sinnvollsten – im ganzen Land.
«Kantonale Angelegenheit»
Im Nationalrat wurde seine Motion bereits mit 110 zu 78 angenommen. Der Bundesrat findet das Anliegen zwar aus «klimapolitischer Sicht» gerechtfertigt und eine «Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen für die Motorfahrzeugsteuer nach ökologischen Kriterien erstrebenswert», will aber an der heutigen Vorgehensweise nichts herumschrauben – denn diese entspreche den Grundprinzipien des Föderalismus.
Ähnlich klingt es aus auch aus der ständerätlichen Verkehrskommission. Die Bemessung der Motorfahrzeugsteuer sei eine kantonale Angelegenheit, so Kommissionspräsident und FDP-Ständerat Hans Wicki (58, NW) im Gespräch mit Blick. Dieser Argumentation schliesst sich auch der TCS an.
Die Verkehrskommission möchte ausserdem weiterhin «den Wettbewerb zwischen den Kantonen herrschen lassen, damit die Steuern nicht einfach steigen». Ausserdem fürchtet sie, dass ein Fixum des Bundes eine Kompromisslösung herbeiführen würde, mit der «die bereits heute begünstigte Ökologisierung zunichtegemacht werden würde».
Wenn am Dienstag der Ständerat entscheidet, dürfte es also beim Kantönligeist bleiben.