Mit neuen Massnahmen
Bundesrat will Wohnungsbau beschleunigen

Der Bundesrat will gegen Wohnungsknappheit vorgehen. Verschiedene Massnahmen sollen verhindern, dass Wohnbauprojekte jahrelang durch Einsprachen und Rekurse verzögert werden.
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Der Bundesrat will gegen Wohnungsknappheit vorgehen.
Foto: SVEN THOMANN

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Bundesrat will Baubewilligungsverfahren beschleunigen angesichts Wohnungsknappheit in der Schweiz
  • Beschwerderecht von Privatpersonen könnte eingeschränkt, missbräuchliche Einsprachen kostenpflichtig werden
  • Uvek soll bis Ende 2026 Vernehmlassungsvorlage für Reform vorlegen
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Céline ZahnoRedaktorin Politik

Einsprachen und Rekurse können Wohnbauprojekte jahrelang verzögern oder ganz verhindern. Angesichts der Wohnungsknappheit plant der Bundesrat nun Massnahmen, um die Prozesse zu beschleunigen, wie die Landesregierung bekanntgab. An der Sitzung vom Mittwoch wurde ein entsprechender Bericht verabschiedet.

Ein zentraler Hebel der Reform liegt im Raumplanungsgesetz: Der Bundesrat will, die Verankerung der Siedlungsentwicklung nach innen als nationales Interesse im Raumplanungsgesetz festschreiben. Diese Neuerung würde das Gewicht des Wohnungsbaus bei der rechtlichen Interessenabwägung erhöhen – etwa gegenüber dem Denkmalschutz oder dem Ortsbildschutz. Damit steigen die Chancen, dass entsprechende Projekte trotz lokaler Widerstände realisiert werden können.

Beschwerderecht könnte eingeschränkt werden

Weiter lässt der Bundesrat prüfen, ob die Beschwerdelegitimation für Privatpersonen eingeschränkt werden soll. Das heisst, die Möglichkeiten für Privatpersonen, Verfahren bis vor Bundesgericht zu ziehen, könnte eingeschränkt werden.

Der Bundesrat erwägt ausserdem, Kantone zu verpflichten, die Verfahrenskosten bei offensichtlich rechtsmissbräuchlichen Einsprachen – also solchen, die lediglich der Verzögerung dienen – den Einsprechenden aufzuerlegen.

Pauschale Gebühren für abgewiesene Einsprachen lehnt der Bundesrat hingegen ab. Der Zugang zum Rechtsschutz solle allen offenstehen und nicht von den finanziellen Verhältnissen abhängen.

Appell an die Kantone

Da die Hoheit über die Baubewilligungsverfahren bei den Kantonen liegt, seien die direkten Eingriffsmöglichkeiten des Bundes begrenzt, so der Bundesrat. Der Bund könne beispielsweise keine verbindlichen Fristen in kantonalen Baubewilligungsverfahren festlegen und die Kantone auch nicht zur Einführung eines digitalen Bewilligungsverfahrens verpflichten. Daher empfehle man ihnen, solche Massnahmen selbst einzuführen. 

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) wird dazu bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten.

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