«Ich fühle mich dadurch unter Druck gesetzt»
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Trinkgeld-Trick floppt:«Ich fühle mich dadurch unter Druck gesetzt»

Konsumentenschutz warnt
Der fiese Trinkgeld-Trick der Gastrobranche

Konsumentenschützer im deutschsprachigen Raum bestätigen: Eine Mehrheit der Kundschaft fühlt sich unter Druck gesetzt, wenn sie auf dem Kartenlesegerät zuerst Trinkgeldbeiträge wegdrücken muss.
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Auf vielen Kartenlesegeräten erscheinen vorgegebene Trinkgeld-Optionen.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Konsumentenschützer warnen vor Trick bei Trinkgeld auf dem Kartenlesegerät
  • Mehrheit der Schweizer wünscht Transparenz darüber, wer Trinkgeld erhält
  • Knapp 60 Prozent fühlen sich durch auffällige Trinkgeld-Optionen auf Displays gedrängt
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Anna Clara KohlerRedaktorin Politik

5, 10 oder 15 Prozent Trinkgeld für ein Sandwich to go? In vielen Gastrobetrieben zeigen Kartenlesegeräte vorgegebene Optionen für ein Trinkgeld an, bevor man bezahlen kann. Das Feld «Kein Trinkgeld» erscheint hingegen unten auf dem Display und ist oftmals schlechter sichtbar. Konsumentenschützer in der Schweiz, Deutschland und Österreich warnen nun vor diesem Designtrick. Er verleite zu ungewollten oder erhöhten Trinkgeldern.

Der Konsumentenschutz Schweiz kommt in einer Umfrage dazu auf klare Ergebnisse: Knapp 60 Prozent der Teilnehmenden würden sich gedrängt fühlen, wenn sie auf dem Kartenlesegerät zuerst die Frage nach Trinkgeld beantworten müssen. Sogar in Restaurants, in denen man sich selbst bedient, werde nach dem Aufschlag gefragt. Dies ärgere viele Konsumentinnen und Konsumenten.

Das Recht auf «Kein Trinkgeld»

Auch die deutsche Verbraucherzentrale warnt vor einem negativen Einfluss. Laut einer aktuellen Umfrage würden sich mehr als die Hälfte der Personen dazu gedrängt fühlen, Trinkgeld zu geben, wenn die Prozent-Vorschläge auffälliger sind als die Option abzulehnen. «Es muss auf den ersten Blick erkennbar sein, wie Gäste Trinkgeld ablehnen oder die Höhe selbst festlegen können», heisst es in der Mitteilung des deutschen Verbands von dieser Woche.

Es müsse die Option geben, den Betrag selbst zu wählen. Ansonsten übe dies Druck auf den Konsumenten aus, sagt eine Wiener Verbraucherschützerin gegenüber dem «Kurier». Das Phänomen scheint im ganzen DACH-Raum präsent zu sein.

Der Schweizer Konsumentenschutz antwortet auf Anfrage von Blick: «Wenn ein Betrieb sich dafür entscheidet, die Gäste beim Kartenzahlen nach Trinkgeld zu fragen, muss auf den ersten Blick klar sein, wie diese Frage weggedrückt werden kann.»

Schweizer wollen wissen, wer das Geld bekommt

Es müsse ausserdem offengelegt werden, wer das Trinkgeld schlussendlich erhält. Sind es nur die Serviceangestellten oder auch die Küchenmitarbeiter und das Putzpersonal? 85 Prozent der Befragten würden sich hier mehr Transparenz wünschen.

Der Kunde könnte beispielsweise auf der Speisekarte darauf hingewiesen werden, wem das Geld zugutekommt. Der Konsumentenschutz habe dem Verband Gastrosuisse die Resultate der Umfrage mitgeteilt und ihn aufgefordert, das Anliegen zu prüfen und für Transparenz zu sorgen.

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Mit fiesen Tricks zu Mehreinnahmen

Auf dem Kartenlesegerät werden die Trinkgeldoptionen auffälliger gestaltet als die Ablehn-Taste. Dabei handelt es sich um eine sogenannte visuelle Störung. Die Wahrnehmung gewisser Informationen oder Auswahlmöglichkeiten wird durch Manipulationen gestört. Dieser und weitere manipulative Designtricks werden «Dark Patterns» genannt.

Deutscher Betreiber bereits abgemahnt

«Der Bundesrat hat sich 2024 auf den Standpunkt gestellt, dass ‹Dark Patterns› mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausreichend reguliert sind», sagt eine Sprecherin des Konsumentenschutzes dem Blick. Das UWG umfasse jedoch nur besonders manipulative Tricks. Andere fielen in einen Graubereich. Deshalb fordert die Stiftung bessere gesetzliche Grundlagen, um Konsumentinnen zu schützen.

In Deutschland wehrte sich die Verbraucherzentrale Brandenburg erfolgreich gegen den Designtrick beim Kartenlesegerät: Sie mahnte im Mai einen Betreiber mehrerer Starbucks-Filialen ab. Die Gestaltung der Bezahlterminals habe die Kunden beeinflusst. Daraufhin verpflichtete sich das Unternehmen, die Optik zu überarbeiten.

Auch der Schweizer Konsumentenschutz ging schon gegen «Dark Patterns» vor. Er reichte Strafanzeige gegen einen Ticketwiederverkäufer ein, der Konsumentinnen beim Bestellprozess beeinflusst und zum Kauf überteuerter Tickets verleitet haben soll.

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