Kommentar zur Anzeige wegen Beschimpfungen
Keller-Sutter könnte die USA verärgern – und handelt trotzdem richtig

Durch ihre Strafanzeige riskiert die Bundesrätin den Zorn der MAGA-Bewegung – und zeigt Betroffenen, dass man sich gegen digitale Gewalt wehren kann. Gut so.
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Karin Keller-Sutter wehrt sich gegen wüste Beschimpfungen durch den Chatbot Grok.
Foto: keystone-sda.ch
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Fabian EberhardStv. Chefredaktor SonntagsBlick

Karin Keller-Sutter wehrt sich gegen Beleidigungen auf X: Gefährdet sie damit die Interessen der Schweiz? Das befürchten Kommentatoren aus dem rechtsbürgerlichen Lager – und sie könnten recht haben.

Tech-Milliardär Elon Musk dürfte Keller-Sutters Strafanzeige als magistralen Angriff auf seinen KI-Bot Grok auffassen, und wir alle kennen die Launen seines mächtigen Freundes Donald Trump. Ausgerechnet jene Bundesrätin, die dem US-Präsidenten ohnehin schon «auf die Nerven ging», stellt sich dem Mob auf der Lieblingsplattform der MAGA-Bewegung entgegen.

«Erst Frau, dann Bundesrätin», titelte die «NZZ am Sonntag» vor einer Woche und tönte damit an, dass Keller-Sutter ihre privaten Interessen über die ihres Amtes stellt. Dabei verhält es sich in Wahrheit so: Gerade weil Keller-Sutter als Regierungsmitglied eine Vorbildfunktion hat, ist die Anzeige richtig.

Die Botschaft, die die Bundesrätin ins Land schickt, ist die: Sexistische Beschimpfungen sind nicht Teil der Meinungsäusserungsfreiheit. Sie sind in der Schweiz eine Straftat. Weder eine Bundesrätin noch sonst eine Person muss Hass und Verleumdungen einfach über sich ergehen lassen. Keller-Sutter zeigt Betroffenen, dass man sich wehren kann. Dafür ist der Rechtsstaat da.

Konsequenzen für die digitale Gewalt sollten auch die grossen Techplattformen spüren. Solange diese nichts zu befürchten haben, werden sie kaum Verantwortung übernehmen. Auch im digitalen Raum braucht es Regeln. Ein Pilotprozess könnte solche nun definieren.

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