Spenden der Flughafen Zürich AG an Parteien und Wirtschaftsverbände sorgen seit längerer Zeit für hitzige politische Diskussionen. Auch deshalb, weil die Flughafenbetreiberin – die zu 33 Prozent dem Kanton und zu 5 Prozent der Stadt Zürich gehört – die Zuwendungen nicht offenlegt. Jahrelang erhielten wohlgesinnte Parteien stattliche Beträge, inzwischen zahlt die Gesellschaft nach einer Praxisänderung nur noch an Verbände. Von 2020 bis 2024 hatte die Flughafen AG gesamthaft 3,3 Millionen Franken Spendengelder an Parteien und Organisationen ausgeschüttet.
Die neue Geschäftspolitik ohne Parteispenden hat die Gemüter nicht beruhigt, die Kritik von linker Seite an Spenden für Wahlkämpfe und Kampagnen ist nicht verstummt. So befasst sich der Zürcher Kantonsrat morgen Montag mit einem dringlichen Postulat, das Transparenz bei den Spenden fordert. Dieser Ruf war bereits früher aus dem Zürcher Gemeinderat laut geworden. Die Stadt hatte danach eine Offenlegung beantragt. Die Flughafenbetreiberin beantwortete das Begehren abschlägig: Der Kleinaktionärin stünden gegenüber anderen Beteiligten keine Privilegien über Informationen zu, so die Begründung.
Keine Handhabe
Ähnlich argumentiert nun der Zürcher Regierungsrat in seinem Antrag, das Postulat abzulehnen. Dieses weist darauf hin, dass es etwa im Zusammenhang mit der anstehenden Abstimmung zur Nachtruhe am Flughafen öffentlich von Bedeutung sei, wer wie viel Geld vom Flughafen bekommen habe. Demgegenüber hält der Regierungsrat fest, der Kanton könne «weder eigenmächtig über Informationen der Gesellschaft verfügen, noch beliebig Informationen einfordern». Die Hoheit darüber liege bei der Flughafenbetreiberin.
Zu dieser Frage hat der renommierte Wirtschaftsprofessor Peter V. Kunz (60) in einem Gutachten eine andere Interpretation dargelegt. Seine Expertise holte der Flughafen Zürich ein, um das Auskunftsbegehren der Stadt Zürich zu beurteilen. Das Gutachten liegt Blick vor. Darin schreibt Kunz, dass der Stadt als nur gering beteiligter Aktionärin Informationen zu Spenden nicht zustünden. Er hält aber mit Blick auf den Kanton mit 33 Prozent Aktienanteil und drei Mitgliedern im neunköpfigen Verwaltungsrat fest: Die Lehre sehe «mehrheitlich ein Informationsprivileg im Hinblick auf die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen». Übersetzt heisst das: Der Kanton Zürich könnte als Grossaktionär die Angaben über die Spenden beanspruchen.
Harte Kritik der SP
SP-Kantonsrätin Sibylle Marti (45), eine der Urheberinnen des Postulats, ärgert sich über die Stellungnahme der Regierung zum Vorstoss. Die Meinung von Professor Kunz werde ignoriert, sagt die SP-Co-Fraktionspräsidentin: Wenn es ein Rechtsgutachten gebe, das für den Kanton Anspruch auf Informationen zu den Spendengeldern interpretiere und der Regierungsrat trotzdem anderes behaupte, sei das «skandalös». Offensichtlich solle um jeden Preis verhindert werden, dass die Öffentlichkeit über die Zuwendungen des Flughafens an die Wirtschaftsverbände Bescheid erhalte.
Lediglich «Minderheitsmeinung»
Diese Kritik weist die zuständige Volkswirtschaftsdirektion von Carmen Walker Späh (67, FDP) dezidiert zurück. Ihr Sprecher Nico Menzato sagt: Die Lehre beurteile den Zugang zu Informationen bei Aktiengesellschaften unterschiedlich. Die Aussage aus dem Gutachten entspreche einer Minderheitsmeinung. «Die Mehrheit lehnt Privilegien bei den Informationen in solchen Publikumsgesellschaften ab, weil damit nicht alle Aktionäre gleichbehandelt würden», begründet Menzato. Diese Auffassung vertrete auch der Regierungsrat.