Darum gehts
- Elektronikbranche finanziert umweltgerechtes Recycling seit mehr als 30 Jahren
- Trittbrettfahrer wie Hornbach und Onlinehändler bringen das bewährte System unter Druck
- Nun regt sich auch politischer Widerstand
Der vorgezogene Recyclingbeitrag ist eine Schweizer Erfolgsgeschichte. Wer bei Coop, Migros oder Fust ein Elektrogerät kauft, zahlt bereits eine Entsorgungsabgabe, die im Preis eingerechnet ist. Das Geld fliesst in einen Fonds, mit dem die Branche das Recycling finanziert – und das seit mehr als 30 Jahren. Der Erfolg des Systems zeigt sich in einer überdurchschnittlich hohen Rückgabequote.
Doch nun steht das bewährte Modell unter Druck. Gewisse Marktteilnehmer halten sich nicht an die Spielregeln: Sie zahlen keine Beiträge in den privatwirtschaftlichen Recycling-Fonds ein. Damit lassen sie die Konkurrenz für die Kosten des Recyclings ihrer Geräte aufkommen. Und sie profitieren von einem Wettbewerbsvorteil, weil sie ihre Produkte günstiger anbieten können.
Recycling wegen Nutzniesser unter Druck
Sens eRecycling ist in der Schweiz für das Recycling von Leuchten, Photovoltaikmodulen, Wärmepumpen und Küchengeräten zuständig. Auf seiner Webseite listet das Unternehmen mehr als hundert Firmen auf, die sich nicht am Recyclingsystem beteiligen. Dazu gehört etwa die deutsche Baumarktkette Hornbach. Der Konzern verkauft in der Schweiz in acht Läden Elektrogeräte – Bohrmaschinen, Hochdruckreiniger und Staubsauger. Trotzdem zahlt das Unternehmen nicht ins Recyclingsystem ein.
Die Firma schreibt auf Anfrage von Blick: «Wir nehmen in unseren Filialen alle Geräte der Produktkategorien zurück, die bei uns verkauft werden.» Für den Geschäftsführer von Sens eRecycling, Pasqual Zopp (40), ist solches Verhalten dennoch ärgerlich. Er sagt: «Am Ende landet ein grosser Teil der Hornbach-Produkte in unserem Recyclingsystem – und dies, obwohl wir nie einen Rappen vom Unternehmen gesehen haben.» Alle Anbieter, die Geräte in der Schweiz verkaufen, sollen sich an den Recyclingkosten beteiligen, fordert er. «Es müssen endlich gleich lange Spiesse geschaffen werden.»
Um eine solche einheitliche Regelung zu schaffen, hat sich das Parlament vor zwei Jahren mit dem Thema befasst. Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes hat es eine Gesetzesgrundlage geschaffen, um solche Trittbrettfahrer in die Pflicht zu nehmen. Die Konkretisierungen werden derzeit auf Verordnungsebene erarbeitet.
Ausländische Onlinehändler zahlen keine Beiträge
Nutzniesser finden sich aber nicht nur auf Schweizer Boden. Auch Importe aus dem Ausland bringen das Recyclingsystem in Bedrängnis. Das beginnt bereits im Kleinen – etwa wenn eine Privatperson ein Gerät «ännet» der Grenze kauft, bei dem die Abgabe nicht eingerechnet ist.
Im grösseren Stil umgehen aber ausländische Onlinehändler wie Temu und Alibaba die Branchenabmachung. Sie zahlen den vorgezogenen Recyclingbeitrag ebenfalls nicht ein, obwohl ihre Geräte am Ende der Nutzungsdauer im hiesigen Recyclingsystem landen. Beide Unternehmen reagierten nicht auf Anfragen von Blick.
Sens eRecycling versucht dem Ungleichgewicht mit einem Appell an die Kunden entgegenzuwirken. Wer ein Produkt im Ausland kauft, kann den Beitrag freiwillig nachzahlen und damit die Kosten für das Recycling übernehmen. «Ab und zu gibt es Konsumenten, die den Beitrag freiwillig nachzahlen», sagt Pasqual Zopp. Viele würden aber nicht daran denken.
Im Gegensatz zu Firmen mit Filialen in der Schweiz gelten Betreiber von elektronischen Plattformen nicht als Inverkehrbringer. Deshalb können sie auch mit der Revision des Umweltschutzgesetzes nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
«Wir haben es hier mit einer Gesetzeslücke zu tun», sagt Zopp. Dagegen regt sich nun auch politischer Widerstand. Parlamentarierinnen von links bis rechts haben Vorstösse eingereicht, um die Plattformen künftig in die Pflicht zu nehmen. Bis sich die Politik auf eine Lösung einigt, könnte es aber noch dauern.