Darum gehts
- Zwei Piloten wegen Störung des öffentlichen Verkehrs schuldig gesprochen
- Doppeldecker landete notfallmässig aufgrund von Treibstoffmangel
- Gleitschirmpilot erhielt bedingte Strafe von 5100 Franken nach Fehllandung
In der Schweiz gibt es den ungewöhnlich klingenden Straftatbestand «Störung des öffentlichen Verkehrs». Das bekamen kürzlich zwei erfahrene Piloten zu spüren – beide wurden von der Bundesanwaltschaft verurteilt.
Zwei Strafbefehle, die Blick eingesehen hat, geben Einblick in ein seltenes Delikte. Frei nach dem Motto: Hoch geflogen, hoch gebüsst!
84-Jähriger landete im Acker
Im Juni 2024 kam es in Rüderswil BE zu einer Bruchlandung. Ausgerechnet beim Prüfungsflug zur Erneuerung seiner Privatpilotenlizenz lief für einen 84-jährigen Ex-Swissair-Piloten alles schief. Mit seinem historischen Doppeldecker De Havilland DH.60 Gipsy Moth startete er vom Flugplatz Langenthal BE. Der Senior kontrollierte vor Abflug den Tank lediglich mit einer Taschenlampe – das Flugzeug hat keine Tankanzeige. Offensichtlich verschätzte er sich: In 1300 Metern Höhe ging der Sprit aus, der Motor fiel aus.
Der Pilot leitete eine Notlandung ein. Doch beim Aufsetzen auf einem Feld überschlug sich die Maschine. Sie blieb kopfüber liegen. Der Pilot und ein Experte des Bundesamts für Zivilluftfahrt kamen mit viel Glück mit Schürfungen davon, ins Spital wurden sie dennoch gebracht.
Die Bundesanwaltschaft wertete den Crash als fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs. Der Ex-Swissair-Kapitän kassierte eine bedingte Geldstrafe von 10'000 Franken, dazu eine Busse von 500 Franken plus Verfahrenskosten. «Damals sind Schutzengel mitgeflogen», sagt er heute zu Blick. Seinen Pilotenschein gab er danach freiwillig ab, die Maschine verkaufte er.
Pilot fiel aufs Gleis
Auch ein Gleitschirmpilot wurde kürzlich verurteilt. Am 6. April 2024 startete er vom Rothorn bei Zermatt VS zu einem gewerbsmässigen Flug mit einer Touristin. Beim Anflug wollte er seinem Kollegen Platz machen – und setzte zu früh auf.
Statt auf dem Landeplatz rollten Pilot und Passagierin den Abhang hinunter – direkt aufs Bahngleis. Der Gleitschirm verfing sich zudem in der Oberleitung. Die Touristin erlitt vier Rippenbrüche, der Pilot brach sich einen Wirbel.
Die Bundesanwaltschaft sprach auch hier eine Verurteilung wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs aus: 5100 Franken bedingte Strafe, dazu eine Busse von 850 Franken sowie die Verfahrenskosten.