Bundesbern will Gesetz ändern
Ausgerechnet Trödel-Kantone wehren sich gegen strengere Ausschaffungen

Laut der SVP verwenden die kantonalen Justizämter die Härtefallklausel «inflationär». Die Staatspolitische Kommission gab nun einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung, der dies ändern soll. Besonders in der Westschweiz fällt er durch.
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Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats will die Härtefallklausel bei Landesverweisen abschwächen.
Foto: imago/Panama Pictures

Darum gehts

  • Nationalratskommission will Härtefälle bei Gewaltverbrechen einschränken.
  • SVP, FDP, Mitte sind dafür; Linke und Romandie dagegen.
  • 14 Kantone stimmen zu; andere sehen Ermessensverlust.
Joschka Schaffner Ringier
Joschka SchaffnerRedaktor Politik

Wird die Härtefallklausel zum Weichspülmittel? In Bundesbern sah dies jedenfalls eine Mehrheit der Staatspolitischen Kommissionen so: Sie entschieden sich, einen Vorstoss von SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor (62, VS) umzusetzen, der striktere Ausschaffungen forderte.

Addors Partei kritisiert schon länger, was sie als «Trödeln» sieht: Nicht alle Kantone sind gleich beflissen, Landesverweise durchzusetzen. Ein gewichtiger Grund ist dabei die unterschiedliche Praxis bei den kantonalen Justizämtern. Sie würden die Härtefallprüfung «inflationär» anwenden, so die SVP. Wie reagieren die Stände nun auf das Vorpreschen im Bundeshaus?

Bürgerliche dafür, Linke dagegen

Von Mitte Juni bis Anfang Oktober gab die zuständige Kommission des Nationalrats einen ersten Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung. Gemäss diesem soll es den Strafgerichten künftig untersagt sein, bei Verurteilungen wegen sogenannter «Gewaltverbrechen» die Verbindung der verurteilten Person zu ihrem Herkunftsstaat zu berücksichtigen.

Die Rückmeldungen aus den Parteien sind naheliegend: Neben der SVP unterstützt besonders die FDP die Vorlage. Auch die Mitte befürwortet den Entwurf. Die Verhältnismässigkeit bleibe gewahrt, so die Partei in ihrer Vernehmlassungsantwort. Andere Integrationskriterien würden ja weiterhin geprüft. Die linken Parteien sehen die Änderung derweil als unnötig an: Bereits heute liege die Ausweisungsquote bei Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bei fast 77 Prozent.

In der Westschweiz ist man unzufrieden

Nur: Je nach Kanton kann diese Quote deutlich vom Durchschnitt abweichen. Wie Blick Ende letzten Jahres auf Basis von Zahlen aus dem Jahr 2024 aufzeigte, hinken besonders die Westschweizer Kantone hinterher. Anfang Jahr wurde zwar bekannt, dass die Angaben des Bundes nicht ganz korrekt sind: So korrigierte der Kanton Aargau im März seine Quote von 61 auf 83 Prozent hoch – und sah den Fehler beim Staatssekretariat für Migration.

Dennoch: In den restlichen Kantonen liege der Fehlerbereich höchstens im einstelligen Prozentbereich, versicherte der Bund. In den Kantonen Waadt, Genf, Jura und Neuenburg wurden demnach deutlich weniger als die Hälfte der Landesverweise für kriminelle Ausländerinnen und Ausländer vollzogen – in den zwei letztgenannten Kantonen waren es sogar weniger als ein Drittel.

Unnötige Änderung?

Kein Wunder also, dass sich das Quartett unzufrieden über den Entwurf aus Bern äussert. Genf, Waadt und Neuenburg sind besonders kritisch: Die Gesetzesänderung würde den Ermessensspielraum der Gerichte massiv einschränken, argumentieren sie. Zudem sei ein Wegfall der Prüfung nicht mit internationalen Verpflichtungen vereinbar.

Der Kanton Jura schätzt die Lage dagegen deutlich nüchterner ein: Die Gesetzesänderung sei schlichtweg nicht nötig – denn an der von der SVP so viel kritisierten Praxis ändere sie nichts. Zu dieser Einschätzung kommt etwa auch die Schweizerische Staatsanwaltschaftskonferenz.

Am Willen liegt es zumeist nicht

Zu restriktiv oder ganz einfach nutzlos? Bei der Frage scheinen sich die ablehnenden Kantone zwar nicht einig. Einen ungewöhnlichen Weg schlägt dabei der Kanton Thurgau ein: Neben den bereits genannten Gegenargumenten befürchtet die Kantonsregierung gar, dass die Gesetzesänderung wie beabsichtigt funktioniert. Mehr ausgesprochene Landesverweise hätten nämlich «direkte Auswirkungen auf die Geschäftslast der vollziehenden Migrationsbehörde», schreibt sie in ihrer Stellungnahme.

Dennoch: Die Kantone, die die Gesetzesänderung ablehnen, sind in einer Minderheit. Der Grossteil begrüsst, dass Bundesbern die Anzahl der vollzogenen Landesverweise erhöhen will. Vierzehn Kantone unterstützen daher auch den konkreten Gesetzesentwurf der Nationalratskommission – auch wenn teilweise kritisiert wird, dass der Begriff «Gewaltverbrechen» genauer definiert werden müsse.

Mit Glarus, Zug oder Basel-Stadt sind darunter einige Kantone, die beim Vollzug bereits zu den Spitzenreitern gehören. Doch auch Nachzügler – etwa die Kantone Basel-Landschaft und Wallis, die 2024 nur etwas mehr als die Hälfte ihrer Landesverweise vollzogen – setzen sich für die Verschärfung ein. Das zeigt: Vielerorts scheint es nicht am Willen zu scheitern.

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