Darum gehts
- Die Bundeskanzlei veröffentlichte den Kita-Gesetzestext am 7. Januar 2026
- Publikation wurde irrtümlich vor Erfüllung der gesetzlichen Kriterien zurückgezogen
- Noch ist offen, ob Kita-Initiative zurückgezogen wird
Ups, da lief in der Kommunikation was schief! Die Bundeskanzlei hat den Gesetzestext zum indirekten Gegenvorschlag zur Kita-Initiative gestern im Bundesblatt publiziert – zu früh allerdings.
Die Publikation sei «irrtümlich» erfolgt, vermeldet die Bundeskanzlei ihren Fehler gleich selbst in einer Mitteilung. «Die Publikation wurde zurückgenommen, da die im Gesetz dafür vorgesehenen Kriterien aktuell nicht erfüllt sind.»
Zwar haben die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Unterstützung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)» in der Schlussabstimmung angenommen.
Kita-Initiative ist noch hängig
Allerdings sollte das neue Gesetz erst im Bundesblatt veröffentlicht werden, sobald die Kita-Initiative zurückgezogen oder abgelehnt worden ist. «Keines der beiden Kriterien ist aktuell erfüllt», räumt die Bundeskanzlei ihr Vorpreschen ein.
Mit der Publikationsrücknahme wird auch die 100-tägige Referendumsfrist nicht ausgelöst, die normalerweise mit der Veröffentlichung im Bundesblatt zu laufen beginnt. Sie beginnt zu laufen, sobald das Gesetz rechtmässig publiziert wird. Ab dann können Unterschriften für das fakultative Referendum gesammelt werden.
Doch zuerst müssen die Urheber der Kita-Initiative entscheiden, ob sie ihr Begehren zurückziehen oder an die Urne bringen wollen.