Nötli-Pflicht setzt sich durch
Genfer Hotel wollte kein Bargeld – und kassiert Klatsche vor Gericht

In Genf gilt seit kurzem eine Bargeld-Pflicht. Ein Hotel hat dagegen geklagt – und ist gescheitert.
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In Genf gilt eine Bargeld-Pflicht.
Foto: SailGP

Darum gehts

  • Genfer Hotels und Restaurants müssen Bargeld annehmen
  • Ein Genfer Hotel scheiterte mit seiner Klage
  • Das Gericht gewichtet Schutz und Inklusion höher
Weisses Viereck
Tobias BruggmannRedaktor Politik

Zahlen nur mit Karte? Das ist in Genf nicht mehr möglich. Hotels und Restaurants müssen zwingend Bargeld annehmen, das verlangt das Gesetz. Ein Genfer Hotel hatte sich dagegen gewehrt – und ist jetzt vor Gericht gescheitert.

Das Hotel – gemäss «Léman Bleu» handelt es sich dabei um das Ruby Claire Hotel im Stadtzentrum – wollte eigentlich ausschliesslich auf bargeldlose Bezahlung setzen. «Die Verpflichtung zur Annahme von Barzahlungen beeinträchtigt die Tragfähigkeit und Effizienz ihres Geschäftsmodells erheblich», argumentierten die Kläger gemäss dem Urteil, das Blick vorliegt.

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«Unverhältnismässigen Anstieg» der Betriebskosten

Durch die neue Regel sah man sich gezwungen, die Infrastruktur anzupassen, das Personal zum Umgang und den Risiken mit Bargeld zu schulen. Dazu gebe es Mehrkosten, unter anderem wegen des Transports. Man habe einen «unverhältnismässigen Anstieg» der Betriebskosten gehabt und einen erheblichen direkten finanziellen und organisatorischen Schaden.

Die Genfer Chambre constitutionnelle anerkennt, dass die Pflicht, Bargeld anzunehmen, eine Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit sei, jedoch «relativ gering». «Zwar verursacht die Abwicklung von Barzahlungen Kosten und Auflagen, doch gilt das ebenso für Kartenzahlungen.» Andere ähnliche Hotels würden auch Bargeld akzeptieren. «Die Verwaltungsaufwände, der Schulungsbedarf und die mit der Annahme von Barzahlungen verbundenen Kosten erscheinen somit nicht unüberwindbar.»

«Inklusion älterer Menschen»

Im Gegensatz dazu seien die geschützten öffentlichen Interessen von grosser Bedeutung. «Sowohl der Schutz der Verbraucher und ihrer Daten als auch die Inklusion älterer, junger oder schutzbedürftiger Menschen sind wesentliche und zunehmend wichtige Anliegen der Bevölkerung und haben somit Vorrang vor den privaten Interessen der Beschwerdeführerin», so das Gericht.

Die Anwälte des Hotels wollten sich gegenüber «Léman Bleu» nicht dazu äussern, ob sie den Entscheid vor das Bundesgericht ziehen. Der Genfer Grosse Rat hatte vor gut einem Jahr eine Bargeld-Pflicht beschlossen, als erster Kanton der Schweiz.

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