Darum gehts
- KI-generierte Kinderpornografie: Debatte über Verbot und mögliche Ausnahmen
- Kinderschutz Schweiz warnt vor der Legalisierung künstlicher Kinderpornos
- Manche Pädosexuelle könnten von künstlichem Material als Ventil profitieren
Wer Kinderpornografie konsumiert, macht sich strafbar. Hinter solchen Aufnahmen steckt immer realer Missbrauch. Auch mit künstlicher Intelligenz generierte oder gezeichnete Kinderpornos sind verboten. Wissenschaft und Praxis stellen ein Verbot von KI-Kinderpornografie aber zunehmend infrage.
«Manche argumentieren, es sei klüger, Pädophilen etwas zur Verfügung zu stellen, für das keine Kinder leiden mussten», sagt der forensische Psychologe Jérôme Endrass in einer Berichterstattung von SRF. KI-Kinderpornos entstehen, ohne dass ein Kind körperlich zu Schaden kommt. Wissenschaftlich geklärt sei die Debatte aber noch nicht.
KI mit echtem Material trainiert
Die Stiftung Kinderschutz Schweiz warnt entschieden vor einer Legalisierung von KI-generierten Kinderpornos. Direktorin Regula Bernhard Hug spricht von einer «gefährlichen Verharmlosung», auch weil KI mit echtem Missbrauchsmaterial trainiert werde. Für die betroffenen Kinder bleibe die Angst, dass ihre beschämenden Bilder weiter im Netz kursieren.
Der forensische Psychiater Frank Urbaniok hält das Verbot grundsätzlich für richtig, sieht aber Ausnahmefälle: Manche Pädosexuelle könnten zwar von künstlichem Material profitieren; etwa als Ventil, um reale Übergriffe zu vermeiden. Für andere könne der Effekt jedoch das Gegenteil sein: Mit dem Konsum steige das Risiko, dass sie ihre Phantasien in die Tat umsetzen.
Ein streng überwachter therapeutischer Einsatz wäre laut Kinderschutz Schweiz denkbar, etwa bei diagnostizierten Pädophilen. Doch die Mehrheit der Konsumenten falle gar nicht in diese Kategorie. Bei ihnen gehe es um Macht und Sadismus, krankhafte Neugier oder Tabubruch. Für diese Personen verliere das Material seinen Reiz, wenn es nicht echt ist.