Nationalrat lässt Gewerbler hoffen!
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Für Mieterlass
Nationalrat lässt Gewerbler hoffen!

Der Corona-Lockdown im Frühling hat viele Geschäfte in die Enge getrieben. Vielleicht wird ihnen wenigstens ein Teil der Miete erlassen. Immerhin ist der Nationalrat knapp auf das Gesetz eingetreten. Nun soll die Kommission die Details klären.
Publiziert: 29.10.2020 um 12:52 Uhr
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Aktualisiert: 05.11.2020 um 18:54 Uhr
Restaurants und Läden mussten während des Lockdowns schliessen – und haben so massiv Einnahmen verloren.
Foto: Keystone
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Überraschung! Der Bund soll notleidenden Beizern oder Ladenbesitzern doch zu Hilfe eilen. Mit 91 gegen 89 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat eine knappe Mehrheit im Nationalrat an der entsprechenden Gesetzesvorlage festgehalten. Dabei geht es um Mieterlasse für Gewerbetreibende, die während des Corona-Lockdowns im Frühling schliessen mussten – auf Erlass des Bundes, notabene.

Die Fraktionen von SVP und FDP stimmten zwar geschlossen für ein Nichteintreten auf die Vorlage. Das Zünglein an der Waage spielte aber die gespaltene Mitte-Fraktion, die einige wenige Ja-Stimmen mehr abgab als Nein-Stimmen. Zusammen mit den Stimmen der geschlossenen Linken sowie der Mehrheit der GLP ergab sich ein knappes Ja.

Mit ihrem Entscheid widerspricht die Grosse Kammer dem Antrag von Wirtschaftsminister Guy Parmelin (60, SVP), der sich gemeinsam mit seinen Bundesratskollegen von Anfang an gegen die Vorlage gewehrt hatte. Am Dienstag hatte hingegen der Branchenverband Gastrosuisse gewarnt, dass die Gastrobranche wegen starker Einschränkungen vor dem Kollaps stehe. Hilfe sei dringend notwendig. Die Vorlage geht noch mal zurück an die vorberatende Kommission.

Kommissionsmehrheit war gegen Vorlage

Bereits im Sommer wollte das Parlament den von Corona-Schliessungen betroffenen Geschäftsmietern zu Hilfe eilen. Es überwies zwei entsprechende Motionen an den Bundesrat. Die Regierung erarbeitete darauf – gegen ihren Willen – das sogenannte Covid-19-Geschäftsmietegesetz.

Die bürgerliche Mehrheit der vorberatenden Rechtskommission (RK-N) beantragte mit 14 zu 11 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die bürgerlichen Fraktionen, die sich bereits bei der Behandlung der überwiesenen Motionen zum Thema skeptisch bis ablehnend geäussert haben, lehnten den Gesetzesentwurf ab.

Wenig Hinweise für umfassende Schwierigkeiten

Sie verweisen auf einen kürzlich erschienenen Bericht des Bundesrats, wonach derzeit wenige Hinweise für umfassende Schwierigkeiten bei Geschäftsmietern bestehen. Es seien «überraschend zahlreiche Einigungen über Mietpreissenkungen zwischen den Mietparteien» getroffen worden.

Die Regierung und die bürgerliche Kommissionsmehrheit sieht sich darin bestätigt, nicht in die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Mieterinnen und Mietern und Vermieterinnen und Vermietern einzugreifen.

Das Covid-19-Geschäftsmietegesetz sieht vor, dass Mieterinnen und Mieter sowie Pächterinnen und Pächter, die im Frühjahr von einer Schliessung oder starken Einschränkungen betroffen waren, für die Zeit vom 17. März bis 21. Juni 2020 nur 40 Prozent des Mietzinses bezahlen müssen. 60 Prozent gehen zulasten der Vermieterinnen und Vermieter.

Der teilweise Mieterlass gilt, wenn der monatliche Nettomietzins maximal 20'000 Franken beträgt. Vom Gesetz ausgenommen sind Fälle, bei denen sich die Vertragsparteien ausdrücklich und einvernehmlich einigen konnten oder bei denen vor Inkrafttreten des Gesetzes ein rechtskräftiger Gerichtsentscheid vorliegt. Bei einem Miet- oder Pachtzins zwischen 15'000 und 20'000 Franken sollen beide Parteien mit einer einseitigen schriftlichen Mitteilung auf den Erlass verzichten können.

«Eingriff in bestehende vertragliche Rechte»

Der Vorentwurf der Vorlage wurde in der Vernehmlassung sehr kontrovers aufgenommen – bei der Mieterschaft fand sie Zustimmung, bei der Vermieterschaft stiess sie auf Ablehnung. Während der Diskussion in der Rechtskommission wurden von Befürwortern und Gegnern die bekannten Argumente aufgeführt.

Die Mehrheit empfindet es insbesondere als stossend, dass mit dem Gesetz rückwirkend in bestehende privatrechtliche Vertragsverhältnisse eingegriffen werden soll. Das sei «ein unverhältnismässiger, verfassungswidriger Eingriff in bestehende vertragliche Rechte».

Eine Minderheit der Kommission ist dagegen der Ansicht, dass die Vorlage einen wichtigen konjunkturellen Beitrag zur Abwendung einer drohenden Konkurswelle bei Betrieben der Gastronomie und des Detailhandels leistet. Der mit dem Gesetz verbundene Eingriff in die Ansprüche der Vermieterschaft erscheine ihr vor dem Hintergrund der schwierigen Lage vieler kleinerer und mittlerer Gewerbebetriebe als angemessen.

Noch nicht in trockenen Tüchern

Das Geschäft geht nun zurück an die Nationalratskommission, welche die Vorlage im Detail beraten muss. In der Wintersession gelangt das Geschäftsmietegesetz erneut an die grosse Kammer. In trockenen Tüchern ist es längst noch nicht. Eine Ablehnung in der Gesamtabstimmung ist aufgrund der Knappheit des Eintretensvotums nicht ausgeschlossen.

Und auch im Ständerat wird der teilweise Mieterlass noch kontrovers diskutiert werden. SVP und FDP, welche die Vorlage auch dort ablehnen dürften, müssen rund einen Drittel der CVP-Ständerätinnen und -Ständeräte von einem Nein überzeugen, um eine Mehrheit zu haben. (SDA/dba)

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