Frankreich
Berufung von Le Pen beginnt - Blick auf Präsidentenwahl

Die rechtsnationale französische Führungsfigur Marine Le Pen wehrt sich in einem Berufungsverfahren gegen ihre Verurteilung wegen der Veruntreuung von Geldern und einen zeitweisen Ausschluss von Wahlen.
Kommentieren
Marine Le Pen, Fraktionsvorsitzenden der französischen rechtsextremen Partei Rassemblement National (RN), kommt zu einer Anhörung in ihrem Berufungsverfahren wegen des Verdachts auf Veruntreuung von EU-Geldern im Pariser Gerichtsgebäude. Foto: Christophe Ena/AP/dpa
Foto: Christophe Ena
KEYSTONE-SDA_Quadrat_pos.jpg
Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Der bis Mitte Februar angesetzte Prozess begann am Nachmittag unter grossem Medienrummel vor einem Pariser Gericht. In erster Instanz war Le Pen mit sofortiger Wirkung das passive Wahlrecht für fünf Jahre entzogen worden. Würde dies bestätigt, könnte sie nicht für die Präsidentenwahl im kommenden Jahr kandidieren.

Neben Le Pen stehen im Pariser Justizpalast elf weitere Angeklagte und ihre Partei Rassemblement National vor Gericht. Der Prozess dreht sich um die mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten mehrerer französischer Europaabgeordneter zwischen den Jahren 2004 und 2016. Zentraler Vorwurf ist, dass Le Pens Partei - damals noch unter dem Namen Front National - Gelder für parlamentarische Assistenten bekommen habe, die aber zumindest in Teilen für die Partei gearbeitet hätten.

Le Pen wies die Vorwürfe stets zurück. «Ich habe nicht das Gefühl, die geringste Regelwidrigkeit, die geringste Rechtswidrigkeit begangen zu haben», sagte sie. In erster Instanz sprach das Gericht sie im vergangenen Jahr dennoch schuldig. Es verurteilte die Rechtspopulistin zu zwei Jahren Haft mit elektronischer Fussfessel sowie zwei weiteren Jahren auf Bewährung und verhängte eine Geldstrafe von 100.000 Euro (rund 93.000 Franken). Für Aufregung sorgte, dass das Gericht ebenfalls entschied, Le Pen mit sofortiger Wirkung das passive Wahlrecht auf fünf Jahre zu entziehen.

Sollte das Berufungsgericht die Strafe und die sofortige Anwendung des Wahlausschlusses bestätigen, bliebe Le Pen eine Kandidatur für das französische Präsidentenamt im kommenden Jahr verwehrt. Die 57-Jährige hat bereits angekündigt, nach dem Berufungsurteil - und noch vor einer möglichen Revisionsentscheidung - über ihre Kandidatur zu entscheiden. Kann sie nicht antreten, schickt das Rassemblement National Parteichef Jordan Bardella ins Rennen.

Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen