Darum gehts
- Neue Mustervorschriften sehen nur erneuerbare Energieträger für Heizungen in Neubauten vor
- Fossile Heizungen ab 2030 nur in Ausnahmefällen, ab 2050 komplett verboten
- Fünfte MuKEn-Revision seit 1992, vorherige Version stammt aus dem Jahr 2015
Neue Mustervorschriften der Konferenz der kantonalen Energiedirektorinnen und -direktoren (EnDK) sehen in Neubauten nur noch Heizungen mit erneuerbaren Energieträgern vor. Auch bei Sanierungen von Heizungen in bestehenden Bauten sollen keine Heizungen mit fossilen Brennstoffen, etwa Heizöl, zum Tragen kommen.
Das sehen die Mustervorschriften 2025 vor, welche die EnDK am Freitag an einer Plenarversammlung in Schaffhausen verabschiedete.
Fossile Heizungen nur in «absoluten Ausnahmefällen»
Wie der stellvertretende EnDK-Generalsekretär Olivier Brenner am Freitag auf Anfrage zu einer Mitteilung sagte, beschlossen die kantonalen Energiedirektorinnen und -direktoren die grundsätzliche Abkehr von fossil betriebener Wärmeerzeugung schon im vergangenen Jahr. Nun wurde dieser Beschluss in die Gesamtrevision Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) aufgenommen.
In ihrer Mitteilung schreibt die EnDK, die neue Anforderung stelle faktisch keine Verschärfung dar. Schon heute würden ohnehin kaum noch fossile Systeme eingebaut. Die MuKEn sehen vor, dass ab 2030 fossile Heizungen noch in «absoluten Ausnahmefällen» verbaut werden dürfen. Ab 2050 soll total Schluss sein mit fossilen Heizungen - auch in bestehenden Bauten.
Es handelt sich um die fünfte MuKEn-Revision. Diese existieren seit 1992. Die bisher gültigen stammen aus dem Jahr 2015.
Grenzwerte für graue Energie
Neu in die MuKEn 2025 nahm die EnDK Grenzwerte für die graue Energie bei der Erstellung von Neubauten auf. Ebenfalls neu aufgenommen wurde die Bestimmung, dass bei umfangreichen Dachsanierungen neu eine Photovoltaikanlage zur Eigenstromerzeugung zu erstellen ist.
Die Mustervorschriften sind laut Brenner für die Kantone nicht bindend, sondern Empfehlungen. Sie sollen zu einer möglichst schweizweit einheitlichen Energie- und Umweltpolitik beitragen und die Bauplanung und die Bewilligungsverfahren für überkantonal tätige Bauherren und Fachleute erleichtern.