Darum gehts
- Finanzkommission des Nationalrats empfiehlt Mehrwertsteuererhöhung und Senkung des Bundesbeitrags
- Ständerat schlägt alternatives Finanzierungskonzept mit schrittweiser Mehrwertsteuererhöhung vor
- 13. AHV-Rente führt 2026 zu Kosten von rund 4,2 Milliarden Franken
Mit 13 zu 12 Stimmen beantragt die Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) der im Dossier federführenden Sozialkommission ihres Rates, der Vorlage der Landesregierung zu folgen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Demnach soll die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte erhöht und der Bundesbeitrag an die AHV von 20,2 auf 19,5 Prozent gesenkt werden.
Damit sollen insbesondere die Mehrbelastungen, die dem Bund aus der Mitfinanzierung der 13. Rente entstehen würden, aufgrund der aktuellen finanzpolitischen Herausforderungen begrenzt werden, wie es hiess.
Die Kommissionsminderheit erachtet hingegen das Finanzierungskonzept des Ständerats als ausgewogener und nachhaltiger. Für die Finanzierung der 13. AHV-Rente will der Ständerat die Mehrwertsteuer in zwei Schritten um bis zu einen Prozentpunkt und die Lohnbeiträge um 0,4 Prozentpunkte erhöhen.
Die 13. AHV-Rente wurde am 3. März 2024 an der Urne gutgeheissen. Im Jahr der Einführung 2026 dürfte die 13. AHV-Rente zu Kosten von rund 4,2 Milliarden Franken führen.