Darum gehts
- Verfahren gegen Peter Lauener eingestellt, keine Amtsgeheimnisverletzung festgestellt
- Journalistischer Quellenschutz wird höher gewichtet
- Lauener erhält Entschädigung für wirtschaftliche Einbussen und Verteidigungskosten
Das Verfahren der Bundesanwaltschaft gegen den ehemaligen Kommunikationschef von alt Bundesrat Alain Berset, Peter Lauener, im Zusammenhang mit den sogenannten Corona-Leaks ist offiziell eingestellt worden. Die Bundesanwaltschaft (BA) bestätigte auf Anfrage einen entsprechenden Tamedia-Bericht.
Da die Einstellungsverfügung noch nicht rechtskräftig sei, gebe es zurzeit keine weiteren Auskünfte, hiess es bei der Bundesanwaltschaft weiter. Eine Beschwerde gegen den Entscheid sei noch möglich.
Die Bundesanwaltschaft hatte Mitte März mitgeteilt, dass sie das Corona-Leaks-Verfahren gegen Lauener einstellen wolle. Lauener verletzte demnach das Amtsgeheimnis nicht, indem er Marc Walder, CEO der Ringier AG (zu der auch Blick gehört), vorab über vertrauliche Pläne zur Pandemiebekämpfung des Bundes informierte.
Lauener musste im Mai 2022 vier Tage im Gefängnis verbringen. Das Verfahren gegen ihn lief vier Jahre lang. Seinen Posten als Kommunikationsverantwortlicher im Innendepartement des damaligen Bundesrats Alain Berset musste Lauener aufgeben.
Entschädigung zugesprochen
Laut dem Tamedia-Bericht vom Donnerstag wurde Lauener jetzt von der Bundesanwaltschaft eine Entschädigung über 100'000 Franken zugesprochen. Rund 41'000 Franken erhalte er als Entschädigung für wirtschaftliche Einbussen, hiess es. Mit rund 62'000 Franken werde er für seine Verteidigungskosten entschädigt und 5000 Franken Genugtuung erhalte er für die vier Tage Haft und wegen der sehr ausführlichen und prominenten Medienberichterstattung über ihn und den Fall.
Lauener ist heute selbständig in einer Kommunikations- und Strategieagentur in Bern tätig. Er war am Donnerstag zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Die Bundesanwaltschaft bestätigte die Zahlen zu den Entschädigungszahlungen nicht.
Ringier-Chef Marc Walder hatte laut dem Tamedia-Bericht ebenfalls Entschädigung und Genugtuung beantragt. Er erhalte aber weder das eine noch das andere, weil das Strafverfahren formell nie gegen ihn geführt wurde, so die Tamedia-Zeitungen. Er hatte den juristischen Status einer Auskunftsperson.
Quellenschutz höher gewichtet
Die Bundesanwaltschaft hatte Mitte März mitgeteilt, der Tatverdacht habe sich gestützt auf die verwertbaren Beweismittel nicht erhärten lassen. Die Behörde habe deshalb die Verfahrensbeteiligten darüber informiert, dass sie beabsichtige, die Strafuntersuchung einzustellen.
Die Verfahrenseinstellung war eine Folge eines Bundesgerichtsurteils vom Februar: Darin untersagte das Gericht der BA die Auswertung von Mails zwischen dem ehemaligen Informationschef von Alain Berset und dem Ringier-Konzernchef Marc Walder und stützte damit die Vorinstanz.
Die Richter gewichteten wie bereits das Berner Zwangsmassnahmengericht den journalistischen Quellenschutz höher als die Aufklärung der Corona-Leaks. Die beschlagnahmten Datenträger bleiben demnach versiegelt.
Die BA hatte beabsichtigt, in der Corona-Leaks-Affäre mehrere Laptops, Handys und andere Datenträger des ehemaligen Informationschefs Bersets und des Ringier-CEO zu untersuchen.
Die Corona-Leaks-Affäre bewegte 2022 und 2023 das Land. Der Vorwurf stand im Raum, dass Schweizer Topbeamte Medien während der Pandemie über geplante Regierungsmassnahmen vorab informiert hatten. Besonders ins Visier nahm der damalige Sonderermittler Peter Marti den seinerzeitigen Kommunikationschef des Innendepartements und Berset-Vertrauten Lauener.