Eskalation um SVP-Initiative
GPK soll sich Beat Jans vorknöpfen

Die SVP nimmt den Justizminister ins Visier. Es geht auch um ein ominöses Papier aus der Verwaltung.
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Kämpft gegen die Nachhaltigkeits-Initiative: Justizminister Jans.
Foto: keystone-sda.ch
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Reza RafiChefredaktor SonntagsBlick

Drei Monate dauert es noch bis zur Abstimmung über die Nachhaltigkeits-Initiative. Es ist das Prestigeprojekt der Partei, die alle Kräfte in diese Vorlage investiert. Die Nervosität ist auf allen Seiten riesig. Für die Landesregierung wäre eine Annahme der Vorlage vor der Europadebatte ein Fiasko. Justizminister Beat Jans (61) legt sich gegen die Initiative ins Zeug. Am Montag weibelte er vor den Medien zusammen mit zwei Wirtschafts- und zwei Gewerkschaftsvertretern dagegen. Der SVP geht er damit zu weit. «Der Auftritt von Beat Jans war klar verfassungs- und gesetzeswidrig», kritisierte Fraktionschef Thomas Aeschi (47) gegenüber Tele Züri.

Gemäss der Partei verstösst der Magistrat gegen die Leitlinien für Regierungsmitglieder. Jetzt verlangt die SVP, dass die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Parlaments Jans vorlädt. Der Berner SVP-Nationalrat Erich Hess ist Mitglied der GPK. Gegenüber Blick bestätigt er: «Ich werde den Antrag stellen, dass die GPK den Fall prüft. Der Verdacht hat sich erhärtet, dass vonseiten des EJPD-Vorstehers nicht korrekt kommuniziert worden ist.» Beim EJPD wird dieser Vorwurf bestritten. Auffällig ist, dass immer wieder auf ein ominöses Papier aus der Bundeskanzlei verwiesen wird.

«Grenze zur Kampagne» überschritten?

Das dreiseitige, nichtöffentliche Dokument vom 10. Dezember 2024 trägt den Titel «Grundprinzipien der Information vor Abstimmungen». Darin heisst es unter «Behördenpropaganda», dass es nicht erlaubt sei, die Argumente der Gegenseite wegzulassen. Zu den Medienkonferenzen steht: «Am besten keine Gäste von ausserhalb der Bundesverwaltung.» Die «Grenzen zur Kampagne» würden überschritten, «wenn Verbände, politische Akteure oder Vertreter aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft» herbeigezogen würden.

Die Bundeskanzlei bügelt auf Anfrage ab, dass sich das Papier lediglich an die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung richte. «Es soll sie dabei unterstützen, die Informationstätigkeit vor Abstimmungen gesetzeskonform auszugestalten.» Es sei aber wichtig, «dass Bundesrat und Bundesverwaltung über den nötigen Spielraum für ihre Informationstätigkeit verfügen». Was gilt jetzt? Das wird vielleicht die GPK klären.

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