Erste Lockerungen
Westschweizer Kantone heben Maskenpflicht an Schulen auf

Mehrere Westschweizer Kantone heben in Absprache mit der Erziehungsdirektorenkonferenz der Romandie die Maskenpflicht an den Schulen schrittweise auf. Darauf haben sie sich angesichts der Entwicklung beim Pandemieverlauf geeinigt.
Publiziert: 27.01.2022 um 12:08 Uhr
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Aktualisiert: 27.01.2022 um 18:33 Uhr
Im Kanton Freiburg müssen Primarschulkinder ab kommenden Montag keine Corona-Schutzmasken mehr tragen.
Foto: Keystone
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Die Westschweizer Kantone lockern die Maskenpflicht an den Schulen. Diese soll schrittweise aufgehoben werden. Kinder und Jugendliche hätten bereits während der gesamten Krise einen hohen Preis bezahlt, finden die Westschweizer Erziehungsdirektoren. Es sei daher notwendig, die Massnahmen, die sich auf die pädagogische Beziehung und das Lernen der Schülerinnen und Schüler in der obligatorischen Schule auswirkten, so schnell wie möglich aufzuheben, schreibt die Interkantonale Erziehungsdirektorenkonferenz der Westschweiz und des Tessins (CIIP) am Donnerstag in einer Mitteilung.

Deshalb werden die Schutzmassnahmen ab Montag von der Primarschule bis zur Orientierungsstufe schrittweise gelockert, die zu Beginn des neuen Schuljahres im Januar eingeführt worden waren. Zunächst wird das Tragen eines Mundschutzes für die Schülerinnen und Schüler der Primarschule und dann der Sekundarstufe aufgehoben.

Die Mehrheit der Westschweizer Kantone will zudem ab Februar Lager und Ausflüge mit Übernachtungen nicht mehr verbieten. Vorsorgliche Tests vor der Abreise sollen die Sicherheit der teilnehmenden Schüler gewährleisten. Die CIIP erwartet laut ihrer Mitteilung überdies Entscheidungen auf Bundesebene, um auch Lernenden und Studierenden Erleichterungen zu ermöglichen.

Unterschiedlich rasch

Das Lockerungstempo ist allerdings unterschiedlich. In Genf wird die Maskenpflicht in der Primarschule und Orientierungsstufe erst ab 21. Februar aufgehoben, also nach der Rückkehr aus den Sportferien. Ab dann werden auch Lager mit Übernachtungen wieder gestattet. Gemäss den Genfer Behörden stellen Kinder bis 15 Jahre keine Risikogruppe dar, auch nicht mit der Omikron-Variante.

Im Kanton Waadt ist der Mundschutz bereits ab kommenden Montag in der Primarschule nicht mehr obligatorisch. Bei den Sekundarschülern werden die Masken am 19. Februar fallen. Schullager sind schon ab dem 7. Februar wieder erlaubt.

Der Kanton Freiburg wird die Maskenpflicht in zwei Schritten aufheben. Die Schülerinnen und Schüler der Primarschule müssen ab Montag keine Maske mehr tragen. Jene der Orientierungsschule müssen sich noch bis am 14. Februar gedulden. Lehrpersonen sowie das an Schulen tätige administrative und technische Personal werden weiterhin Masken tragen. Skilager und andere Aktivitäten mit Übernachtungen sind im Kanton Freiburg schon seit dem 10. Januar wieder möglich.

Im Wallis wird die Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler ab nächstem Montag aufgehoben. Für die Lehrerschaft bleibt Mund- und Nasenschutz wie in den anderen Kantonen obligatorisch. Die Schüler der Sekundarstufe werden eine Woche später von der Maske befreit. Ebenfalls ab dem 31. Januar werden im Wallis Sportlager oder kulturelle Ausflüge mit Übernachtungen wieder erlaubt sein.

«Wir werden Eltern jetzt empfehlen, ihr Kind zu testen, wenn es krank ist. Wir werden wie bei einer normalen Grippe vorgehen», sagte der zuständige Staatsrat Christophe Darbellay (50) am Donnerstag auf RTS.

Für Darbellay, der kürzlich selber am Coronavirus erkrankte, sind das «endlich gute Nachrichten». Er begründet den Entscheid ebenfalls damit, dass die Omikron-Variante «als ansteckender, aber weniger gefährlich gilt». Man könne die Massnahmen deshalb aufheben.

Bern schafft Klassen-Quarantäne ab

Der Kanton Bern hat seinerseits entschieden, dass die Quarantäne ganzer Klassen ab Montag abgeschafft wird. Die Schulen können im Bedarfsfall auf Fernunterricht umstellen. Die Berner Behörden empfehlen den Eltern weiterhin, ihre Kinder bei Symptomen zu testen.

Allgemein gilt: Schutzmassnahmen wie Händewaschen, Lüften und Abstand halten bleiben weiterhin gültig. Kinder mit Symptomen sollen zu Hause bleiben. Schülerinnen und Schüler, die dies möchten oder deren Eltern dies wünschten, können während des Unterrichts weiterhin eine Maske tragen. (SDA/dba)

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