Darum gehts
- Bundesgericht entscheidet: E-ID-Abstimmung von 2021 wird nicht wiederholt
- Swisscom-Spende von 32'000 Franken hatte laut Gericht geringen Einfluss
- Mit 50,39 % Ja-Stimmen war Abstimmung äusserst knapp angenommen worden
Die Abstimmung um das E-ID-Gesetz wird nicht wiederholt. Das hat das Bundesgericht am Dienstag entschieden. Für Nicolas Rimoldi (30) ist das eine grosse Enttäuschung. «Dieser Entscheid ist der Schweiz unwürdig», sagte er vor dem Bundesgericht mit einer grossen Zigarre in der Hand.
Der Luzerner hat zusammen mit seinem Verein Mass-Voll eine Beschwerde bei der Zürcher Kantonsregierung eingereicht. Grund dafür war eine 32'000-Franken-Spende der Swisscom an das Pro-Komitee «Schweizer E-ID».
Für die E-ID-Gegner war klar: Der staatsnahe Konzern hat mit der Spende die Neutralität verletzt und das Abstimmungsresultat zugunsten des Pro-Lagers beeinflusst. Mit 50,39 Prozent Ja-Stimmen wurde die Vorlage nur knapp angenommen.
Aber nicht nur der Telekommunikationskonzern stand in der Kritik. Rimoldi reichte auch eine Beschwerde gegen die Medienunternehmen TX Group und Ringier, zu dem auch der Blick gehört, ein. Die Verlagshäuser unterstützten die Ja-Kampagne mit nicht monetären Leistungen von 78’000 beziehungsweise 85’000 Franken. Die Beiträge wurden wegen der verspäteten Meldung erst zwei Tage vor dem Abstimmungstermin veröffentlicht.
Neben Rimoldi reichten auch der EDU-Präsident Daniel Frischknecht in Bern sowie eine Privatperson im Thurgau eine Beschwerde ein. Da die Zuständigkeit aber nicht bei den Kantonen liegt, entschied das Bundesgericht. Zahlreiche Beschwerdeführer reisten für die Verhandlungen nach Lausanne.
Verspätete Eingabe der Beschwerden
Die Bundesrichter stimmten den Beschwerdeführern zu: Die Swisscom hätte sich als staatsnaher Betrieb nicht in den Abstimmungskampf einmischen sollen. Sie betonten jedoch, dass der Einfluss auf das Resultat gering gewesen sei. Laut Bundesrichter Thomas Müller (SVP) könnte die Spende sogar kontraproduktiv gewirkt haben. «Ein solches Verhalten goutiert das Volk nicht.» Bundesrichter Stephan Haag (GLP) betonte, dass Abstimmungen nur mit grösster Zurückhaltung aufgehoben würden.
Hitzig diskutierten die Richter vor allem, ob die Beschwerden rechtzeitig eingereicht worden waren. Am 26. August informierte die Eidgenössische Finanzkommission (EFK) auf ihrer Webseite über die Gelder. Die Beschwerden erfolgten jedoch erst nach der Veröffentlichung eines NZZ-Artikels am 21. September. Und dies, obwohl sie innerhalb von drei Tagen hätten eingereicht werden müssen. Aus diesen formellen Gründen wurde letztlich nicht auf die Beschwerde eingetreten.
Vor Ort war auch Swisscom-Sprecher Sepp Huber. Er zeigte sich nach den Verhandlungen sichtlich erleichtert. «Die Richter haben verschiedene Meinungen zum Thema geäussert», sagte Huber. Aber am Schluss sei die Beschwerde abgelehnt worden. Die Swisscom begrüsse dies. Sobald die schriftliche Begründung vorliege, werde man sie analysieren und in künftige Entscheide einfliessen lassen.
Auch die Beschwerden gegen die TX Group und Ringier wurden abgewiesen. Das Gericht war sich einig, dass Private grundsätzlich nicht zur politischen Neutralität verpflichtet sind. Bundesrichter Thomas Müller (SVP) sagte: «Private dürfen einseitig und parteiisch sein.» Nur grobe Irreführungen kurz vor dem Urnengang seien unzulässig. Auch die verspätete Meldung reichte nicht für eine Aufhebung der Abstimmung.
Eine Abstimmung wurde als ungültig erklärt
Dass Abstimmungen wiederholt werden, kommt äusserst selten vor. Das Bundesgericht erklärte in der Geschichte der Schweiz nur ein einziges Mal eine Abstimmung für ungültig. 2019 annullierten die Richter die CVP-Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe», weil der Bundesrat die Bevölkerung mit falschen Zahlen informiert hatte. Die Initiative wurde jedoch zurückgezogen, sodass es nicht zu einer Wiederholung kam.
2024 lehnte das Bundesgericht eine Beschwerde gegen die AHV-Reform ab. Die Beschwerdeführer verwiesen auf einen Rechenfehler des Bundesamts für Sozialversicherungen. Für das Gericht überwog jedoch die Rechtssicherheit, da die Vorlage bereits in Kraft war.
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