Einwanderungsabgabe im Fürstentum
Was Gantner für die Schweiz will, hat Liechtenstein schon längst

84’000 Franken als Eintrittshürde: Wenn ein Liechtensteiner seine Konkubinatspartnerin ins Ländle holen möchte, muss das Paar viel zahlen. Liechtenstein will so den Sozialstaat schützen. Trotz politischer Kritik bleibt die Regelung bestehen.
Kommentieren
1/5
Alfred Gantner (58) fordert in einem Interview, dass Unternehmen zahlen müssen, wenn sie ausländische Arbeitskräfte in die Schweiz holen.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Gantner fordert Abgaben von Unternehmen für ausländische Arbeitskräfte.
  • In Liechtenstein müssen Zuzüger 84'000 Franken hinterlegen. Jährlich werden 36 Aufenthaltsbewilligungen verlost.
  • Ständerat Bern prüft 4000 Franken Einwanderungsabgabe für Sonderfälle
Janic_Urech_Praktikant Redaktor Politik_Blick_3-Bearbeitet.jpg
Janic UrechRedaktor Politik

Wer Ausländer anstellen will, soll blechen. Diese Forderung stellte der Wirtschaftsführer Alfred Gantner (58) in einem Interview mit CH Media. Er wirbt dafür, dass Unternehmen, die Arbeitskräfte in die Schweiz holen, einen gewissen Betrag abdrücken. Dieses Geld soll dann an die Schweizer Haushalte ausgeschüttet werden. Die Forderung nach einer Einwanderungsabgabe ist nicht neu.

Liechtenstein lässt über 80’000 Franken hinterlegen

In Liechtenstein muss man bereits heute viel Geld in die Hand nehmen, um einzuwandern. Konkret geht es um ausländische Personen, die mit jemandem aus dem Fürstentum zusammenziehen wollen. Solche Konkubinatspaare müssen beim Staat mindestens 84’000 Franken als Sicherheit hinterlegen – ein stolzer Batzen. Zwar ist das keine endgültige Abgabe. Das Geld fehlt dennoch auf dem eigenen Konto und stellt eine hohe Hürde dar.

Mit dieser Massnahme möchte sich Liechtenstein davor schützen, dass über diesen Weg eingewanderte Personen dem Sozialstaat zur Last fallen. Im Gegensatz zu Ehepaaren sind solche Konkubinatspaare nicht verpflichtet, einander in finanziellen Schieflagen beizustehen. Dies gilt auch für Personen, die in Liechtenstein berufstätig sind und somit dort Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

Kein Abbau der Hürden

Diese Hürde wurde kürzlich auf dem politischen Parkett des Fürstentums diskutiert. «In der Praxis kann dies insbesondere für junge Erwachsene und Personen mit durchschnittlichem Einkommen eine hohe Hürde darstellen», zitiert das «Vaterland» Dagmar Bühler-Nigsch (57). Sie ist Fraktionssprecherin der Mitte-rechts verorteten Partei «Vaterländische Union». Die Regierung sah jedoch keinen Handlungsbedarf. Sie sieht keine Hinweise auf unüberwindbare Hürden. Diese Regelung bleibt also bestehen.

Externe Inhalte
Möchtest du diesen und weitere externe Beiträge (z.B. Instagram, X und anderen Plattformen) sehen? Wenn du zustimmst, können Cookies gesetzt und Daten an externe Anbieter übermittelt werden. Dies ermöglicht die Anzeige externer Inhalte sowie von personalisierter Werbung. Deine Entscheidung gilt für die gesamte App und ist jederzeit in den Einstellungen widerrufbar.

Auch Erleichterungen für die beiden Nachbarstaaten Schweiz und Österreich hat die Regierung abgelehnt. Sie begründet die Ablehnung damit, dass für alle EWR-Bürger die gleichen Bestimmungen gelten sollen. Die Schweiz als Nicht-EWR-Mitglied ist hier wohl mitgemeint.

Aufenthaltsbewilligungen werden verlost

Allgemein ist es nicht einfach, nach Liechtenstein einzuwandern. Eine Aufenthaltsbewilligung kann entweder direkt von der Landesregierung oder durch eine Verlosung erteilt werden. Liechtenstein verlost jährlich 36 Aufenthaltsbewilligungen. 28 davon gehen an Personen, die im Fürstentum Liechtenstein erwerbstätig sind. Für Personen, die nicht in Liechtenstein erwerbstätig sind, gibt es nur acht Aufenthaltsbewilligungen zu gewinnen.

Die Teilnahme an diesen Verlosungen ist EWR-Bürgern und Schweizern vorbehalten. Aufenthaltsbewilligungen für Personen von ausserhalb dieser Gebiete werden nur an Führungskräfte, Spezialisten und andere qualifizierte Arbeitnehmende vergeben.

In der Schweiz hat zuletzt der Ständerat über eine Zuwanderungsabgabe diskutiert. Gemäss dem Ständeratsbeschluss sollen Arbeitgeber für jede ausländische Arbeitskraft jährlich mindestens 4000 Franken bezahlen. Dies würde jedoch erst geschehen, wenn der Bundesrat eine Schutzklausel ausruft. Diese ist an enge Bedingungen geknüpft.

Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen