Darum gehts
- Bund beschränkt Auslandsreisen für Asylsuchende durch Parlamentsentscheid 2021
- Ukraine-Flüchtlinge ausgenommen, SVP fordert strengere Regeln und Sanktionen
- Schweizerische Flüchtlingshilfe kritisiert Reiseverbot als Grundrechtsverletzung
Der Bund will vorläufig Aufgenommenen, Schutzbedürftigen und Asylsuchenden Auslandsreisen nur noch in Ausnahmefällen erlauben. Grundlage dafür ist ein Parlamentsentscheid von 2021.
Geflüchtete aus der Ukraine sind vom grundsätzlichen Verbot ausgenommen, was der SVP nicht passt. Sie lehnt die Vorlage ab und fordert restriktivere Ausnahmen und strengere Sanktionen.
Der Schweizerischen Flüchtlingshilfe geht die Vorlage zu weit. Sie fordert einen einheitlichen Schutzstatus für alle Kriegsvertriebenen. Das Reiseverbot sei unvereinbar mit den Grundrechten, machen auch die Grünen und die SP geltend.
Die Grünliberalen fordern tiefere Hürden für Familienbesuche. Mitte und FDP unterstützen den Kurs im Grundsatz, verlangen aber eine Neubeurteilung bei einer veränderten Ausgangslage.