Häusliche Gewalt und Minderjährigen-Ehen
Das hat das Parlament beschlossen

Mit den Schlussabstimmungen haben die eidgenössischen Räte am Freitag die Sommersession abgeschlossen. 14 Vorlagen sind parlamentarisch unter Dach und Fach. Blick sagt, welche.
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National- und Ständerat haben zusätzliche 239 Millionen Franken für das Asylwesen bewilligt. (Symbolbild)
Foto: Keystone
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Nach etwa 75 Sitzungsstunden ist die Sommersession 2024 Geschichte. Das wohl wichtigste Geschäft hatte wie erwartet keine Chance: Der 15-Milliarden-Deal zugunsten der Armee und der Ukraine-Wiederaufbauhilfe wurde deutlich versenkt. Andere Geschäfte aber haben National- und Ständerat unter Dach und Fach gebracht. Das sind sie:

  • Neu können Gerichte Ehen bis zum 25. Lebensjahr eines minderjährig verheirateten Ehepartners für ungültig erklären.
  • Änderung im Ausländergesetz: Ausländische Opfer von häuslicher Gewalt und deren Kinder können als Härtefall gelten und somit die Aufenthaltsbewilligung nicht verlieren, wenn sie eine gewalttätige Beziehung aufgeben.
  • Neu können junge Menschen, die als Minderjährige nach dem 16. Geburtstag einen Mord begangen haben, als Ultima Ratio verwahrt werden.
  • Anpassung im Krankenversicherungsgesetz: Versicherte im Ausland können in den Risikoausgleich zwischen den Kassen einbezogen werden. Betroffen sind namentlich Grenzgänger und Grenzgängerinnen
  • Das Bonus-Malus-System für Arbeitslosenkassen wird angepasst, und es gibt unter anderem mehr Möglichkeiten für die Teilnahme an Berufspraktika.
  • Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich, das die Besteuerung der Telearbeit von Grenzgängern und Grenzgängerinnen aus dem Nachbarland regelt
  • Rechtsgrundlagen für die Besteuerung der Einkommen von Grenzgängern, die im Homeoffice arbeiten: Das Gesetz legt lediglich einen Rahmen fest, entscheidend sind Staatsverträge mit den Wohnsitzstaaten der Betroffenen.
  • Gesetzliche Grundlagen für die seit 13 Jahren bestehende Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft Sifem des Bundes. Heute ist sie lediglich in einer Verordnung erwähnt.
  • Neue Regelungen für den grenzüberschreitenden Güterverkehr auf der Strasse. Grund für die Revision des Gesetzes über die Zulassung als Strassentransportunternehmen waren neue Regelungen in der EU.
  • Änderung im Erwerbsersatzgesetz: Armeeangehörige sowie Zivilschutz- und Zivildienstleistende können damit ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen ab 2026 digital einreichen.
  • Änderungen im Doppelbesteuerungsabkommen mit Slowenien. Damit werden die Mindeststandards der OECD aus dem Beps-Projekt (Base Erosion and Profit Shifting) umgesetzt.
  • Neu wird der Austausch von Daten zu gesperrten Personen im Bereich Geldspiele zwischen der Schweiz und Liechtenstein ermöglicht.
  • Änderung des Zivilgesetzbuches, das patronalen Wohlfahrtsfonds mehr Freiheit für die Gewährung von Leistungen in der Prävention gibt.
  • Anpassung der Parlamentsverordnung: Damit müssen die Direktübertragungen der Debatten der eidgenössischen Räte künftig live untertitelt werden, damit Menschen mit Hörbehinderung sie mitverfolgen können.
  • Im Nationalrat gescheitert sind Änderungen im Strafgesetzbuch, mit denen die Regelungen für verwahrte Personen angepasst werden sollten. Unter anderem hätten mit der Anpassung Verwahrte im geschlossenen Vollzug nicht mehr unbegleitet in den Urlaub gehen dürfen. Ausser den Änderungen in der Parlamentsverordnung unterstehen alle Beschlüsse dem fakultativen Referendum. Ein Referendum ist bisher zu keiner der Vorlagen ein Thema gewesen.

Hier der Ticker zum Nachlesen: Sessionsticker Sommersession 2024

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