Darum gehts
Mietzinserhöhungen, ausstehende Zahlungen oder Mängel an der Wohnung – es gibt viele Gründe, warum es zwischen Mietern und Vermietern zum Streit kommt. In der Schweiz lebt über die Hälfte der Bevölkerung zur Miete oder Untermiete – so viele wie in keinem anderen Land Europas.
Hauseigentümerinnen und Mieter bekriegen sich auch immer wieder vor der Urne. Geht es aber um Einzelfälle, haben die Kantone klare Abläufe: Bei Problemen müssen die beiden Parteien in die Schlichtung. Doch nicht in allen Regionen passiert dies gleich oft. Blick zeigt auf, wo die Miet-Brennpunkte der Schweiz liegen.
Was bringt eine Schlichtung überhaupt?
Auch wenn die Gründe vielfältig sein können: Im Jahr 2024 ging es in beinahe jedem dritten Fall um eine Mietzinserhöhung. Mit grossem Abstand der zweithäufigste Grund war die ordentliche Vertragskündigung. Rund 10 Prozent der Schlichtungen befassten sich damit. Das zeigen Zahlen des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO), das halbjährlich alle Schlichtungsfälle der Schweiz auswertet.
Die gute Nachricht: Bei mehr als drei Viertel der Fälle, bei denen eine Schlichtung stattfand, einigten sich Vermieterinnen und Mieter. Das heisst, es kam entweder zu einem Kompromiss, einer Anerkennung des Anliegens der klagenden Partei oder die Beschwerde wurde zurückgezogen.
Wer einen Mietzins oder die Kündigung anficht, erhält sobald eine Einladung der Schlichtungsbehörde. Die Stellen sind kantonal geregelt und zumeist für einzelne Wohnorte zuständig. Auf www.mietrecht.ch sind die Adressen aller Schlichtungsstellen in der Schweiz abrufbar.
Für eine erfolgreiche Schlichtung müssen Mieterinnen und Mieter persönlich anwesend sein. Sie können sich in den Verhandlungen jedoch auch durch einen Anwalt vertreten lassen. Hauseigentümerinnen und Vermieter können sich grundsätzlich vertreten lassen.
Den beiden Parteien gegenüber sitzen in der Schlichtungsbehörde normalerweise drei Personen: eine Vorsitzende sowie je ein Vertreter der Mieter und Vermieter. So soll eine Gleichbehandlung sichergestellt werden. Das Verfahren ist kostenlos.
Wer einen Mietzins oder die Kündigung anficht, erhält sobald eine Einladung der Schlichtungsbehörde. Die Stellen sind kantonal geregelt und zumeist für einzelne Wohnorte zuständig. Auf www.mietrecht.ch sind die Adressen aller Schlichtungsstellen in der Schweiz abrufbar.
Für eine erfolgreiche Schlichtung müssen Mieterinnen und Mieter persönlich anwesend sein. Sie können sich in den Verhandlungen jedoch auch durch einen Anwalt vertreten lassen. Hauseigentümerinnen und Vermieter können sich grundsätzlich vertreten lassen.
Den beiden Parteien gegenüber sitzen in der Schlichtungsbehörde normalerweise drei Personen: eine Vorsitzende sowie je ein Vertreter der Mieter und Vermieter. So soll eine Gleichbehandlung sichergestellt werden. Das Verfahren ist kostenlos.
Welche Probleme brennen Mietern unter den Nägeln?
Zwar hatten die Schlichtungen wegen Mietzinserhöhungen letztes Jahr Hochkonjunktur. Doch nicht in jedem Kanton sind sie an erster Stelle – besonders dort, wo die Mieten noch etwas tiefer sind als in den urbanen Zentren. In der Ostschweiz, im Jura, Solothurn, Obwalden und Tessin geht es stattdessen häufiger um nicht getätigte Zahlungen. In Graubünden machen sich Mieterinnen und Mieter besonders für eine Erstreckung ihrer Mietverträge stark.
Doch auch ein Hochpreis-Kanton ist unter den Abweichlern: Im Kanton Zug ist die Anfechtung der ordentlichen Kündigung an der Spitze. Diese ist jedoch auch in anderen Kantonen mit hohen Angebotsmieten weit oben.
Wo wird wie oft gestritten?
Werden die 2024 neu eingegangenen Schlichtungsfälle ins Verhältnis mit den in den Kantonen lebenden Mieterinnen und Mietern gesetzt, ergeben sich zwei klare Spitzenreiter: Nirgends mussten sich die Stellen mit proportional mehr neuen Fällen beschäftigen als in Waadt und im hochpreisigen Genf. Die Kantone um die beiden urbanen Zentren Lausanne und Genf zeigen sich als Zoff-Hotspots.
Aber auch in den Kantonen Freiburg, Basel-Stadt und im Baselbiet gab es Häufungen. Derweil nahmen es Mieterinnen und Vermieter anscheinend im Kanton Obwalden am lockersten. Dort lebten laut Zahlen des Bundes Ende 2023 knapp 8700 Mietende – gleichzeitig kam es 2024 nur zu 43 Schlichtungen.
Und wie oft wird gestritten?
Bei den über zwei Millionen Mieterinnen und Mietern in der Schweiz liegen die Schlichtungsfälle insgesamt in einem bescheidenen Rahmen: Im vergangenen Jahr landeten etwas mehr als 40’000 Fälle bei den kantonalen Stellen.
Die Daten der vergangenen zehn Jahre zeigen, dass die Schlichtungen bis 2023 trotz Bevölkerungswachstum fortlaufend abnahmen. Danach folgte jedoch der grosse Ansturm. Die Entwicklung hat einen einfachen Grund: Zwischen 2014 und 2022 senkte das BWO den Referenzzinssatz schrittweise von 2 auf 1,25 Prozent.
Dann drohte die Inflation: Innerhalb eines Jahres schlug das BWO wieder 0,5 Prozentpunkte auf. Damit wurden vielerorts wieder die Mieten erhöht – und diese folglich angefochten. Zumindest ist dieses Jahr wieder mit einer Erholung zu rechnen: Im März sank der Referenzzinssatz wieder auf 1,5 Prozent.