CVPler will Nachzahlungen in Säule 3a möglich machen
Jugendsünden bei der Rente ausbügeln

Die Angst wächst, dass dereinst die Rente nicht zum Leben reicht. Dennoch setzen viele erst zwischen 40 und 50 auf die freiwillige Säule 3a, um ihre Rente aufzubessern. Nachzahlen geht hier aber nicht. CVP-Ständerat Erich Ettlin möchte das ändern.
Publiziert: 02.08.2019 um 09:35 Uhr
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Aufgrund der Alterung der Schweizer Bevölkerung sind die AHV und die Pensionskassen in finanzielle Schieflage geraten.
Foto: Keystone
Andrea Willimann

Die dringend notwendige Sanierung der AHV und die Sicherung der Pensionskassen stehen ganz oben auf der politischen Traktandenliste. Vielen Schweizern graut davor, dass die Beiträge für die ersten beiden Säulen unseres Rentensystems steigen sollen, die Gesamtrente aber sinkt.

Zumindest geht es jenen so, die auf die 50 zugehen. Ihr Blick richtet sich auf die Säule 3a, in der man freiwillig selbst steuerbegünstigt Geld fürs Alter ansparen kann. Und nun merken sie, dass sie schon viel früher hätten einzahlen sollen. Doch nachzahlen geht hier bislang nicht.

Das will CVP-Ständerat Erich Ettlin (57, OW) ändern. Der Steuerexperte hat einen Vorstoss eingereicht, in dem er fordert, dass man diese Jugendsünde künftig ausbügeln können soll. Bislang ist das nur bei der Pensionskasse möglich.

Nachzahlungen von verpassten Maximal-Beiträgen

Alle, die einige Jahre nichts oder nur wenig verdienten, keine AHV einbezahlten und deswegen auch kein Geld in der dritten Säule ansparen konnten oder in der Jugend schlicht nicht ans Alter dachten, könnten so ihre Vorsorge verbessern. Und das sind viele! Die Statistik zeigt, dass die meisten diese Möglichkeit erst im Alter von 40 oder 50 Jahren «entdecken». Der Verein Vorsorge Schweiz pocht schon lange auf diese Gesetzesänderung.

Das Sparkässeli 3a ist speziell, weil es nicht wie die AHV an andere umverteilt oder wie die Pensionskassenrente gekürzt werden kann. Niemand ausser dem Besitzer hat Zugriff. Weiter sind 3a-Einzahlungen wie die Freibeiträge bei der zweiten Säule steuerfrei und für Hypothek-Rückzahlungen, für selbst genutztes Wohneigentum, bei Invalidität und Tod oder bei Selbstständigkeit beziehbar. Die Bedingungen: Man muss über ein AHV-pflichtiges Einkommen verfügen, und die Höhe der Einlagen pro Jahr ist beschränkt.

Säule 3a würde ein Steuerschlupfloch – aber nur begrenzt

Weil die von Ettlin geforderten 3a-Nachzahlungen so attraktiv wären, bräuchten sie klare Spielregeln. Dessen ist sich der Steuerexperte bewusst: «Sonst würden die Leute in die Säule 3a nachzahlen und so Steuern sparen, später das Geld aber etwa für den Haus-Unterhalt beziehen, wieder steuerfrei nachzahlen, wieder beziehen und so weiter.»

Der CVP-Politiker schlägt deshalb mehrere Hürden vor, damit der Mittelstand profitieren:

  • Von der möglichen Einkaufssumme würden nicht nur alle bereits eingezahlten 3a-Guthaben abgezogen, sondern auch die bisherigen Wohneigentumsbezüge.
  • Einkäufe wären nur alle fünf Jahre möglich und auf den Betrag für den sogenannt grossen Einzug beschränkt (2019: rund 34'000 Franken)
  • Es könnten zwar Beträge für Zeiten ohne AHV-pflichtiges Einkommen nachbezahlt werden, aber nur wenn man im Jahr der Nachzahlung über AHV-pflichtiges Einkommen verfügt.

Höhe der Ausfälle ist nicht voraussehbar

So hofft Ettlin auf die Zustimmung seiner Ständeratskollegen. Denn diese vertreten die Kantone, die durch die Steuerausfälle am meisten betroffen wären: «Für die Höhe der Ausfälle gibt es keine Prognosen», so Ettlin. Klar aber sei, dass die 3a-Maximalbeiträge heute bei weitem nicht ausgeschöpft würden. Zudem würde der Staat vom privaten Sparen fürs Alter profitieren.

Dass vor allem Reiche den Vorteil nutzten, glaubt der frühere Obwaldner Steueramtschef aber nicht: «Für sie sind die steuerfreien 3a-Maximal-Beträge Pipifax.»

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