Die Brandkatastrophe von Crans-Montana forderte 41 Todesopfer und 115 Verletzte. Unter den Verletzten waren zwölf italienische Staatsangehörige.
Schweizer Spitäler versorgten diese zwölf Opfer zunächst medizinisch, bevor sie zur weiteren Behandlung nach Italien verlegt wurden. Umgekehrt wurde auch ein in der Schweiz versicherter Verletzter in einem italienischen Spital behandelt. Damit stellte sich die Frage, ob die Schweiz oder Italien für die Behandlungskosten aufkommen muss. Italien weigerte sich zu zahlen – obwohl internationale Abkommen eine Übernahme durch das Herkunftsland vorsehen.
Italien wollte die Kosten nicht übernehmen
Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU sieht grundsätzlich vor, dass jedes Land die Behandlungskosten seiner Versicherten übernimmt, auch wenn diese im Ausland medizinische Hilfe benötigen. Das Abkommen lässt jedoch Ausnahmen zu.
Die italienische Regierung schlug deshalb vor, dass beide Länder auf gegenseitige Rückforderungen für die Behandlung der Brandopfer verzichten. Bis zu einer Einigung setzte die Gemeinsame Einrichtung KVG, die solche Behandlungskosten abwickelt, ihre Rückforderung beim italienischen Gesundheitsministerium vorläufig aus.
Bundesrat verzichtet auf Rückforderung der 1,5 Mio. Franken
Nach mehreren Gesprächen hat der Bundesrat am Mittwoch nun beschlossen, auf die Rückforderung der 1,5 Millionen Franken zu verzichten. Die Bundesverfassung erlaubt ihm, in der Aussenpolitik einmalige Finanzhilfen auch ohne besondere gesetzliche Grundlage zu beschliessen. Bundespräsident Guy Parmelin (66) hat Giorgia Meloni (49) heute über den Entscheid informiert. In ihrer Mitteilung betont die Schweizer Regierung, sie sei sich des «unermesslichen Leids» bewusst, das die Katastrophe bei den Angehörigen und den Verletzten hinterlasse. Viele von ihnen würden ein Leben lang unter den Folgen ihrer schweren Verletzungen leiden.
Unmittelbar nach dem Brand hatten Italien und weitere Nachbarländer der Schweiz im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens rasch, unbürokratisch und kostenlos geholfen. Sie unterstützten die Versorgung der Verletzten und deren Transport in ausländische Spitäler. Der Bundesrat sieht seinen Entscheid als Zeichen der Gegenseitigkeit und Anerkennung dieser Solidarität.