Die Corona-Pandemie brachte die Gastronomie an den Rand des Ruins. Die Gäste blieben aus, die Fixkosten liefen weiter. Um den drohenden Kollaps abzuwenden, vergab der Bund innert weniger Wochen Covid-Kredite von fast 17 Milliarden Franken. Mit wenig Bürokratie erhielten rund 140’000 Unternehmen finanzielle Hilfe.
Doch nicht alle hielten sich an die Regeln. Manche Unternehmer schönten Umsätze, erfanden Zahlen oder reichten Mehrfachanträge ein, um höhere Kredite zu erschleichen. Knapp sechs Jahre später fordern die Behörden das Geld zurück. Das passt manchen Wirten so gar nicht – gross ist der Widerstand besonders in der Romandie.
«Unternehmen werden noch tiefer in die Schulden getrieben!»
Einer von ihnen ist Laurent Buet. Er betreibt in Lausanne seit 27 Jahren eine Bäckerei. Während der Pandemie zahlte ihm der Staat gemäss eigenen Aussagen 900 Franken zu viel. Ende 2025 kam dann die Rechnung: Der Kanton Waadt forderte 80’000 Franken von ihm zurück. Buet legte sofort Einspruch ein, und die Rechnung wurde auf 42’000 Franken reduziert.
Doch auch diese Summe ist wesentlich höher als die Überzahlung – und bedroht seine Existenz: «Ich werde alles tun müssen, um nicht in Konkurs zu gehen», sagt er im Gespräch mit Blick. «Angeblich sollen Unternehmen unterstützt werden. In Wirklichkeit werden sie noch tiefer in die Schulden getrieben!» So könne es nicht weitergehen: «Irgendwann ist man zwangsläufig am Ende. Ich will doch nur, dass ich meine Mitarbeiter am Monatsende bezahlen kann.» Wie hoch die Strafen ausfallen, dürfte von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein.
Die zuständige Waadtländer Behörde (SPEI) erklärt, dass die Berechnung der Zurückzahlung auf den eingereichten Unterlagen beruhe. Werden diese im Einspruch korrigiert, könne sich auch der Rückforderungsbetrag ändern.
Doch Buet behauptet, dass der Kanton alle Informationen von Anfang an hatte. Er hat eine andere Theorie: «Ich glaube, dass die Berechnungsmethoden nicht immer einheitlich sind, je nachdem, wer den Fall bearbeitet.»
Mitte September kam dann die nächste Überraschung: Buet erhielt 80'000 Franken vom Kanton Waadt auf sein Konto – ohne die geringste Erklärung. «Das Ausmass dieser Pannen ist unbeschreiblich. Wenn wir unsere Geschäfte so führen würden, wären wir längst nicht mehr hier!»
«Der Kanton Waadt versetzt ihnen den Todesstoss»
Der Waadtländer Gastronomieverband Gastrovaud kritisiert die harten Rückforderungen. «26 Prozent der entschädigten Unternehmen müssen nun Geld zurückzahlen», sagt Präsident Gilles Meystre (51). «Der Kanton schiesst auf Spatzen.» Statt pauschal Rückforderungen durchzusetzen, könnte er bei existenzbedrohten Betrieben darauf verzichten und sich auf die höchsten Beträge konzentrieren.
Sechs Jahre lang hätten die Betriebe dem Kanton Unmengen an Unterlagen geliefert, ohne eine Reaktion zu erhalten. «Heute, nachdem sie überlebt haben, versetzt er ihnen den Todesstoss.»
Die Rückforderungen könnten Dutzende Gastrobetriebe in den Konkurs treiben. «Gerade in der Gastronomie mit ihren knappen Margen fehlt vielen das Geld», sagt Meystre. Diese Entwicklung habe schon begonnen. «Am Ende verlieren wir Arbeitsplätze und jene Gaststätten, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.» Diese Konsequenzen wögen schwerer als die «kleinliche» Logik des Kantons.
Klar ist: Gastrovaud stellt die Kontrollen öffentlicher Gelder nicht in Frage, kritisiert aber deren «intransparente» Umsetzung und die «unverhältnismässigen Sanktionen». Nur wenige andere Kantone gingen ähnlich vor.
So unterschiedlich gehen die Kantone vor
Die Zahlen des Bundesamtes für Statistik verdeutlichen dies: Die meisten offenen Verdachtsfälle verzeichnet zwar Zürich, gefolgt von Waadt und Genf. Auffällig ist aber: Genf hat trotz ähnlich vielen offenen Verdachtsfällen und fast gleich vielen vergebenen Krediten deutlich weniger Fälle abgeschlossen als die Waadt.
Auch bei der mutmasslichen Deliktsumme liegen Zürich und Waadt vorn: In Zürich beträgt sie 68,2 Millionen Franken oder 2,34 Prozent des Kreditvolumens von knapp drei Milliarden Franken. In der Waadt sind es knapp 62 Millionen Franken oder 3,43 Prozent.
Bei der Aufdeckung von Missbrauchsfällen fällt dagegen der Aargau auf: Bereits im Juli 2022 setzte der Kanton eine Taskforce aus Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei ein, die gezielt nach Auffälligkeiten wie unzulässigen Dividendenausschüttungen oder Scheinfirmen suchte. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) empfahl den Kantonen 2020 hingegen informell, auf Strafverfahren zu verzichten, wenn erschlichene Gelder vollständig zurückbezahlt würden. Verbindlich war die Empfehlung nicht.
Zürich verfolgt einen strengeren Kurs: Selbst bei vergleichsweise kleinen Krediten drohen bedingte Freiheitsstrafen. So verurteilte das Zürcher Obergericht einen Mann im Zusammenhang mit einem Kredit von 80'000 Franken zu zehn Monaten bedingter Freiheitsstrafe. Das Bundesgericht stützt diese Praxis. Im bewusst unbürokratisch ausgestalteten Covid-Kreditsystem kann bereits eine einfache Falschangabe als «arglistige Täuschung» gelten.
Damit zeigt sich: Wie hart ein Covid-Kredit-Betrug bestraft wird, hängt auch davon ab, in welchem Kanton er verfolgt wird.