Darum gehts
- US-Gerichtsurteil schwächt Verhandlungsposition der USA gegenüber der Schweiz
- Schweiz sendet optimiertes Angebot zur Senkung der Zölle nach Washington
- Trump plant, gegen Urteil vor den Obersten Gerichtshof zu ziehen
Das Urteil des US-Berufungsgerichts zu den Zöllen schwächt laut dem Chef der Schweiz-US-Handelskammer die Verhandlungsposition der US-Regierung gegenüber der Schweiz. Auf das Schweizer Angebot hat es wohl keinen direkten Einfluss mehr, wie Rahul Sahgal sagte.
Die Schweiz habe ihr optimiertes Angebot nach Washington geschickt. «Das Ziel ist klar: Der Zoll von 39 Prozent muss möglichst rasch und stark gesenkt werden», sagte Sahgal in einem am Sonntag von der «NZZ am Sonntag» veröffentlichten Interview.
Doch setze das Urteil die US-Administration unter zeitlichen Druck. «Wenn der Supreme Court die bisherige Rechtsgrundlage einschränkt oder gar für nicht anwendbar erklärt, bevor die Schweiz einen Deal mit den USA abschliesst, wird alles komplizierter für Washington», sagte er. Die US-Regierung müsste dann eine neue Rechtsgrundlage für die Zölle gegen die Schweiz finden.
Fall für Supreme Court
Zum Hintergrund: Ein Berufungsgericht in den USA sprach dem US-Präsidenten Donald Trump (79) am Freitag (Ortszeit) die Befugnis ab, unter Berufung auf ein Notstandsgesetz weitreichende Zölle auf Importprodukte zu verhängen. Die schweizerisch-US-amerikanische Handelskammer geht laut Sahgal davon aus, dass die Zölle auf die Schweiz im Urteil mitgemeint sind.
Die Entscheidung des Berufungsgerichts tritt aber nicht vor 14. Oktober in Kraft. Der US-Regierung bleibt damit Zeit, vor den Obersten Gerichtshof zu ziehen. Trump kündigte an, das tun zu wollen.
Wann und wie der Supreme Court entscheiden wird, ist offen. Sahgal rechnet nicht damit, dass der Oberste Gerichtshof dem US-Präsidenten einen Blankoscheck ausstellen wird – auch wenn der Gerichtshof eine konservative Mehrheit hat. Der Chef der Handelskammer hält es für möglich, dass das Gericht eine eingeschränkte Anwendung des Notstandgesetzes als Basis für Zölle erlaubt.