Russland-Affäre im NDB
Bundesanwaltschaft darf wegen Spionage-Verdachts ermitteln

Sind sensible Daten des Nachrichtendienstes des Bundes an Russland geflossen? Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Spionage-Verdachts gegen unbekannt. Der Bundesrat hat die Behörde dazu ermächtigt.
Publiziert: 08:49 Uhr
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Aktualisiert: 08:52 Uhr
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Flossen beim Nachrichtendienst des Bundes sensible Daten ab?
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Bundesanwaltschaft ermittelt wegen möglicher Datenweitergabe an Russland
  • Strafverfahren gegen unbekannt
  • Bis zu drei Jahre Gefängnis drohen bei Erhärtung des Spionage-Verdachts
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Die Cyberabteilung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) hat zwischen 2015 und 2020 möglicherweise sensible Daten an Russland weitergegeben. Die Datenweitergabe soll offenbar auch über die umstrittene russische Cybersicherheitsfirma Kaspersky an russische Geheimdienste gelaufen sein. 

Nun ermittelt die Bundesanwaltschaft in diesem Fall. Der Bundesrat hat der Behörde jüngst grünes Licht für ein Strafverfahren gegeben, wie Radio SRF berichtet. Die Bundesanwaltschaft hatte ein entsprechendes Ermächtigungsgesuch «aufgrund einer möglichen Verletzung des Amtsgeheimnisses, möglicher verbotener Handlungen für einen fremden Staat sowie mutmasslichen politischen Nachrichtendienst» eingereicht.

Strafanzeige wegen Spionage-Verdachts

Schon vergangenes Jahr hatte die Aufsichtsbehörde über den Nachrichtendienst wegen Spionage-Verdachts Strafanzeige eingereicht. Die Bundesanwaltschaft erachtet zumindest einen Anfangsverdacht als gegeben, weshalb sie beim Bundesrat ein Ermächtigungsgesuch einreichte. In staatspolitisch heiklen Fällen muss die Landesregierung nämlich ihre Zustimmung geben. 

So hat sich der Bundesrat denn auch über ein halbes Jahr Zeit gelassen. Dabei blieben die Strafbehörden aber nicht untätig und haben sichernde Beweismassnahmen getroffen. Offen bleibt, in welcher Form. 

Das Strafverfahren wird gegen unbekannt geführt. Sollte sich der Spionage-Verdacht erhärten, drohen bis zu drei Jahre Gefängnis. Der NDB machte deutlich, dass er der Bundesanwaltschaft «uneingeschränkt zur Verfügung stehen» wird.

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