Bündner Justizkrimi um Immobilie
«Ich werde von Dilettanten vorgeführt»

Zweit- oder Erstwohnsitz? Ein Arzt verliert beim Hauskauf 1,3 Millionen Franken – und landet am Ende selbst auf der Anklagebank. Sein Anwalt sieht ein verfilztes Bündner Justizsystem in der Verantwortung.
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Um den Verkauf eines unscheinbaren Hauses in Samedan GR tobt seit neun Jahren ein Rechtsstreit.
Foto: Raphaël Dupain

Darum gehts

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  • Ein Arzt kaufte 2005 in Samedan GR ein Haus als Zweitwohnung
  • Wertverlust von 1,3 Mio. Franken wegen fehlender Eintragung im Grundbuch
  • Jurist Lazzarini kritisiert Bündner Justiz, Verfahren scheitern wiederholt
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Lino SchaerenRedaktor

Samedan GR ist das ruhige Gegenstück zu St. Moritz. Alteingesessene Familien, viel Geld, wenig Glamour. Genau das macht diesen juristischen Streitfall so bemerkenswert: Ein unscheinbares Einfamilienhaus im Dorf wurde zum Zankapfel – und beschäftigte bereits mehrfach das Bundesgericht.

Betrug, Amtsgeheimnisverletzung, Begünstigung, falsche Anschuldigung: Die Liste der Vorwürfe ist lang. Mittendrin stehen ein Luzerner Arzt, ein lokaler Notar sowie der Rechtsanwalt Guido Lazzarini aus St. Moritz. Und eine Strafjustiz, die ihrerseits in die Schusslinie geriet.

Der Trugschluss mit der Zweitwohnung

Guido Lazzarini (75) ist im Bündner Rechtswesen einer von den Altgedienten. Einer, der mit seiner Meinung nicht hinter dem Berg hält, einer, der beide Seiten kennt: Er war Untersuchungsrichter, 18 Jahre Kantonsrichter und Landammann im Oberengadin. Heute führt er eine Kanzlei in St. Moritz.

Beim Gespräch mit Blick geht er mit seinen früheren Kollegen auf der Richterbank hart ins Gericht. Er nennt die Bündner Justiz «einen liederlichen, maroden und weitgehend unfähigen Apparat», dem es an Fachkompetenz und am Willen zu objektiven Urteilen fehle. Lazzarini wörtlich: «Ich muss mich im neunten Jahr von Dilettanten vorführen lassen.»

Eine Zweitwohnung, die keine ist

Der Fall begann mit einem unscheinbaren Haus in Samedan. 2005 erwarb ein Luzerner Arzt, damals am örtlichen Spital angestellt, die Liegenschaft. Er glaubte, eine Zweitwohnung zu kaufen. Was er nicht ahnte: Die Gemeinde hatte 1997 vergessen, die strenge Erstwohnungspflicht im Grundbuch einzutragen.

Der Irrtum kommt erst ans Licht, als der Mediziner das Haus wieder verkaufen will. Nachdem ihm die Gemeinde mehrfach versichert hat, es handle sich um eine Zweitwohnung, weist sie 2013 plötzlich doch noch auf die Erstwohnungspflicht hin. Erstwohnungen bringen auf dem Immobilienmarkt jedoch weit weniger ein: Ein kantonales Gutachten beziffert die Differenz später auf 1,3 Millionen Franken.

Für Lazzarini, der den Arzt vertritt, ist der Fall klar: Sein Mandant wurde getäuscht. Er reicht in dessen Namen eine Staatshaftungsklage gegen den Kanton Graubünden und die Gemeinde Samedan ein und beauftragt zwei namhafte Strafrechtsprofessoren der Universitäten Basel und Zürich mit Privatgutachten. Die Experten kommen zum Schluss: Der beurkundende Samedaner Notar habe sich des Betrugs schuldig gemacht.

Pikante Pointe: Eben jener Notar amtete 1997 und zum Zeitpunkt des Verkaufs 2005 als Gemeindepräsident von Samedan, Vorsteher der örtlichen Baukommission und Präsident der kantonalen Notariatskommission. Die Baubewilligung für exakt dieses Haus – samt Erstwohnungspflicht – hatte er als Gemeindepräsident selbst unterzeichnet. Beim späteren Verkauf klärte er den Arzt aber nicht darüber auf.

Im Nachhinein gibt der Notar an, die Gemeinde habe 1997 vergessen, die Pflicht einzutragen. Acht Jahre nach der Baubewilligung habe er sich an diesen Umstand nicht mehr erinnert. Weiter äussern will er sich auf Anfrage nicht. Die Staatshaftungsklage des Arztes scheitert letztinstanzlich vor dem Bundesgericht.

Schaut die Justiz weg?

Der Vorwurf des Betrugs wird strafrechtlich nie untersucht. Trotz Vorlage der Privatgutachten geschieht: nichts. Die zuständige Strafverfolgungsbehörde lässt den Fall liegen, bis der Vorwurf 2020 verjährt ist. Auf Anfrage rechtfertigt die Staatsanwaltschaft Graubünden ihr Nichthandeln damit, dass Privatgutachten allein nicht für die Eröffnung eines Strafverfahrens genügten. Ein Betrug sei «nicht offensichtlich» gewesen.

Doch Lazzarini lässt nicht locker. Ein weiteres Rechtsgutachten der Universität Zürich kommt 2023 zum Schluss: Der ermittelnde Staatsanwalt habe sich durch bewusste Untätigkeit der strafbaren Begünstigung schuldig gemacht.

Anwalt Lazzarini sieht das als Beweis für Filz in der Bündner Justiz. Er reicht Strafanzeigen wegen Begünstigung gegen den Staatsanwalt sowie gegen mehrere Kantonsrichter ein, die ebenfalls Kenntnis von den Betrugsgutachten hatten. Doch vergebens: Die leitende Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren gegen ihren Kollegen ein. Die Untersuchung gegen die Kantonsrichter wird politisch gestoppt: Die zuständige Justizkommission verweigert die dafür nötige Ermächtigung. «Alle decken sich gegenseitig», schimpft der Vertreter des Klägers.

Der Notar bläst zum Gegenangriff

Während die Strafverfolger aus Sicht von Lazzarini im Falle des Notars wegschauen, wehrt sich der einstige Gemeindepräsident vehement. Er kritisiert, die rufschädigenden Gutachten basierten auf einem einseitig diktierten und unvollständigen Sachverhalt. Er geht in die Gegenoffensive und reicht seinerseits Strafanzeige gegen den Arzt sowie Lazzarini ein – wegen unlauteren Wettbewerbs und falscher Anschuldigung.

Brisant: Der Notar stützt seine Anzeige ausgerechnet auf Dokumente und Gutachten aus dem vertraulichen Staatshaftungsprozess. Der Arzt erstattet deshalb wiederum Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung. Doch weder Staatsanwaltschaft noch Kantonsgericht gehen der Sache nach – und wollen das Verfahren stattdessen einstellen.

Erst vom Bundesgericht wird die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen gezwungen. Und so kommt heraus, dass der Kantonsanwalt dem Notar die vertraulichen Akten heimlich zugespielt haben dürfte. Die Strafermittler gehen aber «nur» von einer möglichen Verletzung des Berufsgeheimnisses aus, nicht des Amtsgeheimnisses. Das Verfahren endet folgenlos, weil der Kanton auf eine Anzeige gegen den eigenen Mitarbeiter verzichtet.

Ein absurder Justiz-Marathon

Es ist nicht das einzige Mal, dass die Bündner Justiz in diesem Fall von Bundesrichtern zurückgepfiffen wird. Lausanne musste auch einen kuriosen Streit darüber klären, ob die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs am falschen regionalen Gericht eingeklagt hatte. Ergebnis: Sie hat. Zudem spricht das Bundesgericht Lazzarini vom Vorwurf der falschen Anschuldigung frei.

Wegen unlauteren Wettbewerbs hingegen werden der Arzt und sein Anwalt im Frühjahr 2026 erstinstanzlich verurteilt. Lazzarini fassungslos: «Der Arzt wird doppelt beschissen: Zuerst verliert er über eine Million, und jetzt zerrt ihn die Justiz auch noch auf die Anklagebank.» Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.

Mit Blick auf die Prozessgeschichte dürften auch hier die Bundesrichter das letzte Wort haben. «Die vierte Justizpleite steht bevor», prophezeit Lazzarini. Und fordert die Politik auf, «im maroden Justizsystem des Kantons Graubünden endlich Ordnung zu schaffen».

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