Brutale Ausschaffung nach Burundi
Familie wird aus dem Schlaf gerissen und gefesselt

In Burundi drohen zurückgewiesenen Asylsuchenden Folter und Hinrichtungen. Dennoch kommt es im Aargau zu gewaltsamen Rückführungen.
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Eine fünfköpfige Familie aus Burundi wurde von den aargauischen Behörden brutal ausgeschafft.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • In der Asylunterkunft Neuenhof AG wird eine burundische Familie gewaltsam ausgeschafft
  • Kinder traumatisiert, Vater gefesselt, Kritik an Behörden wegen Brutalität
  • 50 Personen protestieren gegen Ausschaffungsflug nach Burundi
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Simone SteinerBundeshausredaktorin

Es war mitten in der Nacht, als rund 20 Behördenmitglieder in die Asylunterkunft in Neuenhof AG eindrangen. Sie suchten eine Familie aus Burundi, die ausgeschafft werden sollte. Als sie diese fanden, rissen sie sie – so berichtet es der Vater – gewaltsam aus dem Schlaf. Jeweils fünf Kantonspolizisten gingen auf die Eltern los, während Mitarbeitende des Migrationsamtes die Wohnung durchsuchten und die Koffer packten.

Weil sich der Vater wehrte, dauerte es etwa eine halbe Stunde, bis die Einsatzkräfte ihn am ganzen Körper fesseln konnten. Die Kinder im Alter von zwei, sechs und acht Jahren mussten die Szene mitansehen und schrien laut. Es brach Panik aus. Anschliessend wurde die Familie zum Flughafen gebracht. Der Vater wurde mit einer Maske über dem Kopf in das Ausschaffungsflugzeug getragen. Noch eine Woche später soll er Schmerzen an Armen, Nacken und Hals gehabt haben. 

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Das grobe Vorgehen der Behörden löste Kritik aus. Die SP-Grossräte Rolf Schmid und Lea Schmidmeister wandten sich in einem offenen Brief an den Regierungsrat und den Grossen Rat des Kantons Aargau. Darin kritisierten sie das «massive Polizeiaufgebot» und das «brutale Vorgehen der Einsatzkräfte». «Die Kinder seien durch die Ereignisse traumatisiert worden», heisst es im Schreiben, das Blick vorliegt.

Auf Anfrage sagt Schmidmeister: «Wir fordern dringlichst einen menschlicheren Umgang bei den Ausschaffungen.» Der Vorfall sei kein Einzelfall. Vielmehr reihe er sich in eine Serie gewaltvoller Rückführungen ein. Erst kürzlich hätten die Behörden im Kanton bei einer georgischen Familie ähnlich grobe Methoden angewandt.

Die Rechtsstaatlichkeit messe sich auch an der Menschlichkeit des Vollzugs, selbst wenn der Entscheid rechtlich abgestützt sei. Wenn sich Geflüchtete derart wehrten, müsse der Vollzug abgebrochen werden.

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Kritik an Rückführungen

In Burundi drohen den Zurückgeführten Folter, aussergerichtliche Hinrichtungen und willkürliche Inhaftierungen. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) rät von Reisen in bestimmte Landesteile ab. Die politischen und sozialen Spannungen seien hoch und könnten jederzeit zu einer Verschlechterung der Sicherheitslage führen.

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe hat deshalb Ende April gefordert, Zwangsrückführungen nach Burundi zu pausieren. Die Mehrheit der europäischen Länder hat diese bereits ausgesetzt.

Im vom Bund organisierten Ausschaffungsflug am 21. April sassen neben der Familie aus dem Aargau weitere Personen aus Burundi. Dies bestätigte der Zürcher Regierungsrat Mario Fehr auf Facebook. Rund 50 Menschen protestierten beim Zürcher Hauptbahnhof gegen die Rückführung.

Die Familie aus dem Aargau ist nach Angaben von Schmidmeister auf dem Weg in ein anderes afrikanisches Land. «In Burundi kann sie nicht bleiben», sagt sie. Im Aargau sei die Familie gut integriert gewesen. Das älteste Kind besuchte die Schule. 

Suizide unter burundischen Abgewiesenen

Die SP Aargau macht auf zwei Suizide unter abgewiesenen Asylsuchenden aus Burundi aufmerksam. Der 30-jährige Davy habe sich Anfang April aus Angst vor der Ausschaffung das Leben genommen. Er sei aus dem siebten Stock gesprungen. 

«Die Menschen nehmen sich aus Verzweiflung und Perspektivlosigkeit das Leben», sagt Schmidmeister. Das zeige, dass das System nicht funktioniere. Mit Zustimmung oder Schweigen mache man sich mitschuldig und nehme solche Schicksale in Kauf.

Kanton verteidigt Vorgehen

Der Kanton Aargau stellt sich hinter das Vorgehen der Behörden, wie er auf Anfrage von Blick erklärt. Erwachsene Personen könnten vor dem Flug inhaftiert werden, Familien jedoch nicht, heisst es vom Innendepartement. Wartezeiten vor einem Abflug stellten eine potenzielle Gefährdungssituation dar, die vermieden werden muss. Die Familie sei überrascht worden, damit sie sich nicht entziehen konnte.

Neben den Polizeikräften seien zwei Mitarbeitende des Amts für Migration und Integration, eine Person des kantonalen Sozialdienstes, eine medizinische Begleitperson sowie ein Mitglied der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter vor Ort gewesen. Für die Rückführung von Frauen und Kindern würden speziell geschulte Polizistinnen eingesetzt. Das Kindeswohl werde bei Massnahmen «besonders berücksichtigt».

Das grosse Aufgebot sei notwendig gewesen, um die Sicherheit der Familie und der Beteiligten zu gewährleisten. Wenn sich Personen zur Wehr setzten, könne es notwendig werden, Zwangsmittel wie das Anlegen von Fesseln oder Spuckschutz anzuwenden. 

Rückführungen erfolgten möglichst ohne Zwang, heisst es vom Kanton. Eine Zwangsrückführung komme nur zum Einsatz, wenn sich ausreisepflichtige Personen wiederholt geweigert hätten, die Schweiz freiwillig zu verlassen.

In der Asylunterkunft in Neuenhof herrscht seit dem Vorfall grosse Angst. Die Asylsuchenden fürchten, dass ihnen dasselbe droht wie der Familie aus Burundi. Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, können manche kaum noch schlafen, andere hätten Panikattacken. Eine Familie soll nach den Ereignissen bereits untergetaucht sein.

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