Bilanzfälschung in Deutschland
Ruag entkommt Strafverfahren wegen Millionen-Betrug

Das Landgericht München hat das Strafverfahren gegen den Industriekonzern Ruag eingestellt. Das deutsche Luftfahrtunternehmen General Atomics Europe hatte einer Tochtergesellschaft der Ruag Schweiz Bilanzfälschung vorgeworfen.
Publiziert: 23.04.2025 um 13:04 Uhr
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Aktualisiert: 23.04.2025 um 16:25 Uhr
Hat die Schweizer Rüstungsfirma Ruag für den Verkauf ihrer Raumfahrt-Sparte ihre Bilanzen gefälscht? (Archivbild)
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die zuständige Staatsanwaltschaft München II hat auf ein Ermittlungsverfahren verzichtet, wie sie am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bestätigte. Es hätten sich aus der Anzeige keine konkreten Anhaltspunkte für strafbares Verhalten der Beschuldigten ergeben. Radio SRF hatte zuerst über den Entscheid berichtet.

Gegen die Verfügung des Gerichts sei Beschwerde eingelegt worden, schrieb die Münchner Staatsanwaltschaft weiter. Über diese sei aber noch nicht entschieden worden.

Fall ist damit noch nicht abgeschlossen

Die Klägerin hatte der Ruag vergangenen August vorgeworfen, das Vermögen eines ihrer Tochterunternehmen vor deren Verkauf zu hoch ausgewiesen zu haben. In der Folge habe die General Atomics Europe (GAE) für besagtes Tochterunternehmen – die Ruag Aerospace Services GmbH – zu viel bezahlt, so die Klage. Grundlage für den Preis sei ein gefälschter Jahresbericht gewesen.

Noch offen ist zudem eine zivilrechtliche Klage gegen die deutsche Ruag-Tochter, wie das Landgericht München auf Anfrage bestätigte. Die entsprechende Güterverhandlung ist demnach auf den 12. Juni angesetzt. Die GAE forderte von der Ruag einen Zahlungsausgleich von mehr als 40 Millionen Euro.

Ruag International zeigte sich am Mittwoch erfreut darüber, dass mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft München «nun offiziell feststeht, dass die erhobenen Vorwürfe haltlos sind», sagte eine Sprecherin zu Radio SRF. «Wir gehen fest davon aus, dass dieser Entscheid der Staatsanwaltschaft auch im Zivilverfahren entsprechend gewürdigt wird.»

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