Baustelle vor dem Laden?
Jetzt soll die Stadt für den Umsatzausfall zahlen

Wer wegen Baustellen der Stadt Kundschaft verliert, könnte in Bern künftig Geld erhalten. Eine bürgerliche Motion nach Genfer Vorbild steht vor der Debatte im Stadtrat.
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Im Berner Stadtrat wird bald über eine Entschädigung für Geschäfte bei Baustellen diskutiert.
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Darum gehts

  • Bisher gelten hohe Hürden für staatliche Hilfe. Genf entschädigt Läden direkt anhand nachgewiesener Umsatzrückgänge
  • Eine Motion in Bern fordert neu Entschädigungen für Geschäfte mit Baustellen-Umsatzausfällen
  • Die Motion stammt von SVP, FDP und Mitte. Im links geprägten Stadtrat dürfte sie es schwer haben
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Janic UrechRedaktor Politik

Wenn der Presslufthammer die Kunden verscheucht, soll die Stadt zur Hilfe eilen. Dieser Vorschlag wird bald im Berner Stadtrat diskutiert. Für die Umsatzeinbussen infolge von Baustellen sollen Geschäfte entschädigt werden. Eingereicht wurde der Vorstoss in Bern von einer Allianz aus SVP-, FDP- und Mitte-Stadträten. Unter den Motionären ist auch Nicolas Lutz (48). Er betreibt im Berner Kirchenfeldquartier eine Apotheke.

Umsatzeinbussen von 70 bis 80 Prozent

Auch Lutz war kürzlich von einer Baustelle betroffen: «Bei uns war während neun Wochen die ganze Strasse gesperrt gewesen, um die Tramgleise zu ersetzen. Da ist man auch zu Fuss nur knapp durchgekommen.» Ihm gehe es jedoch nicht um seine Apotheke. Die Leute, die mit einem Rezept ihre Medikamente abholen müssen, kämen auch trotz der Baustelle. Lutz macht sich eher um die anliegenden Cafés und Kioske Sorgen: «Wir haben an unserer Strasse einen Kiosk, der istm kaum mehr dazu gekommen. Die haben natürlich Umsatzeinbussen von 70 bis 80 Prozent.»

Bereits jetzt werden baustellenbedingte Umsatzausfälle zum Teil entschädigt. Die Hürden dafür sind jedoch relativ hoch. Das Bundesgericht hat hier Richtwerte aufgestellt. Die Baustelle müsste über ein halbes Jahr das Geschäft behindern und den Umsatz um 20 bis 30 Prozent beeinträchtigen.

Als Vorbild für die Entschädigungen gilt Genf. Nach grossen Renovationen an einer Genfer Einkaufsstrasse hat der Kanton ein Modell erarbeitet, das die Geschäfte entlang der Baustellen finanziell für die Umsatzeinbussen entschädigt. Zuerst wurde den betroffenen Läden die Miete übernommen, später wurde ein Modell geschaffen, bei dem sich die Entschädigung anhand des nachgewiesenen Umsatzrückgangs errechnen lässt.

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Für die Übernahme der Kosten dieser Entschädigungen erhofft sich Lutz ein Verursacherprinzip: «Wenn Bern Mobil die Tramgleise erneuert, sollten sie auch für die Kosten aufkommen. Das ist wie bei einer Enteignung.» Trotzdem wäre damit zu rechnen, dass die Staatskasse für die Entschädigungen aufkommen müsste: «In den meisten Fällen wird es die Stadt sein, die baut. Private sperren ja nur selten ganze Strassen.»

Politische Verhältnisse machen es dem Vorhaben schwer

Wenig Mitleid mit den von Baustellen betroffenen Unternehmen zeigt die Stadt Zürich. 2019 wollte dort ein Zopf-Beck für die Umsatzeinbussen aufgrund einer Baustelle entschädigt werden. Die Stadt lehnte dies ab. Seine Beschwerde landete schlussendlich vor dem Bundesgericht, das der Stadt recht gab. Auf den Fall des Zopf-Becks hin diskutierte das Zürcher Stadtparlament einen ähnlichen Vorstoss, denn jenen, der nun in Bern Thema ist. Das Anliegen erhielt im links geprägten Stadtparlament keine Mehrheit.

Im Vergleich mit Zürich ist das Berner Stadtparlament gleich nochmals stärker links geprägt. Die drei Parteien, die die Motion eingereicht haben – Mitte, FDP und SVP – kommen auf nicht einmal 25 Prozent der Sitze. Nicolas Lutz hofft, er kann einige seiner Ratskolleginnen und -kollegen auf linker Seite vom Anliegen überzeugen: «Am Schluss muss man erklären, dass es klar um Kleinbetriebe geht. Das sind gerade Leute, die nicht riesige Löhne haben, also eigentlich jene, die die Ratslinke schützen will.» Die Motion dürfte es im Berner Stadtrat dennoch schwierig haben.

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