Bei uns gilt Nulltolleranz
Deutsche machen Kasse mit Schweizer Wappen

Das Schweizer Wappen ist streng geschützt – das bekamen hiesige Firmen unangenehm zu spüren. Doch im Ausland nutzen Betriebe unser Wappen weiter, und den Behörden sind oft die Hände gebunden. Blick hat sich in Deutschland umgesehen.
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Das Schweizer Wappen ist streng geschützt – geschäftlich darf es nur noch mit Ausnahmebewilligung genutzt werden.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Das Wappenschutzgesetz verbietet geschäftliche Nutzung des Schweizer Wappens
  • Nur wenige wie Victorinox und TCS erhielten Ausnahmebewilligungen
  • Regeln sind streng, doch im Ausland halten sich längst nicht alle daran
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Sven AltermattCo-Ressortleiter Politik

Hier hört in Bern der Spass auf: Das Schweizer Wappen ist streng geschützt – und für den Staat reserviert. Seit 2017 verbietet das Wappenschutzgesetz, es geschäftlich zu nutzen. Wer es trotzdem einsetzt, riskiert eine Busse oder sogar bis zu ein Jahr Haft. Denn das weisse Kreuz im roten Dreiecksschild gilt als «Ausdruck der staatlichen Macht und Würde».

Ausnahmen? Gibt es nur wenige. Unternehmen oder Verbände konnten während einer zweijährigen Übergangsfrist eine Bewilligung beantragen, sofern sie das Wappen seit mindestens 30 Jahren genutzt hatten. Der Sackmesser-Hersteller Victorinox oder der TCS erhielten eine solche Ausnahme. 

Victorinox profitiert von der Ausnahmeregelung.
Foto: keystone-sda.ch

Immer wieder sorgten Fälle für Aufsehen. Einerseits hatte schlicht Pech, wer die Frist verpasste. Das bekam selbst die Eishockey-Nationalmannschaft zu spüren: Das Wappen sollte von ihren Trikots verschwinden – die Nachwehen beschäftigen die Politik bis heute. Andererseits kam es zu juristischen Streitigkeiten. Ohne Erfolg blieb etwa der Widerstand der altehrwürdigen Brasserie im Zürcher Hauptbahnhof. Das Schweizer Wappen, das jahrelang ihr Logo geprägt hatte, musste verschwinden.

Gelten für Ausländer weniger strenge Massstäbe?

Umso erstaunlicher, was man bei Besuchen im Ausland beobachten kann – es genügt schon eine Fahrt ins benachbarte Deutschland: Dort prangt das Schweizer Wappen mancherorts weiterhin an Fassaden oder wird ganz selbstverständlich in Logos aufgenommen. Blick dokumentiert – anonymisiert – mehrere aktuelle Fälle:

Der Gastrostand

Schweizer Wappen im Logo eines Verpflegungsstands.
Foto: Sven Altermatt

Da ist etwa ein Gastrounternehmen, das mit seinem grossen Verpflegungsstand, dekoriert im «Schweizer Stil», auf deutschen Weihnachts- und Wintermärkten gastiert. Unser Landeswappen findet sich gross im Logo, der Name verspricht viel Schweiz-Touch.

Das Traditionshotel

Schweizer Wappen an einem Hotel mit helvetischem Bezug.
Foto: Sven Altermatt

Bei einem Traditionshotel im süddeutschen Raum, angelehnt ans kleine Nachbarland, hängt ein Schweizer Wappen prominent an der Fassade. So ist es schon seit Jahrzehnten, das Gasthaus ist der Schweiz auch über seinen Namen eng verbunden.

Der Haarpflege-Anbieter

Schweizer Wappen im Logo eines Haarprodukte-Anbieters.
Foto: Sven Altermatt

Eine Kette von Haarpflege-Studios führt für ihre Produktlinie das Schweizer Wappen im Logo – auch dieses prangt stolz an den Fassaden. Die Aufmachung des Schilds erinnert schon fast an das offizielle Logo der Bundesverwaltung.

Kein Pardon hier, Milde dort?

Gelten für ausländische Betriebe weniger strenge Massstäbe? Müssen nur einheimische Betriebe mit Konsequenzen rechnen, wenn sie das Wappen gebrauchen? Immerhin ging es bei der Swissness-Vorlage, in deren Rahmen auch das Wappengesetz in Kraft trat, allen voran um den Schutz der Marke Schweiz im Ausland. 

Wappen-Knatsch mit Eishockey-Nati und Zürcher Beiz

Mehrere Akteure bekamen schon Probleme mit dem Wappenschutzgesetz. Prominentestes Beispiel ist die Eishockey-Nationalmannschaft. Der Verband verpasste die Frist für eine Ausnahmebewilligung – mit Folgen: Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass das Schweizer Wappen nicht mehr auf den Trikots getragen werden darf. Nach zähen Verhandlungen einigte sich der Verband mit den Behörden auf eine Übergangslösung bis Ende 2026. Danach soll Schluss sein.

Politisch ist der Fall allerdings noch nicht abgeschlossen: Das Parlament forderte eine Ausnahmeregelung für Nationalmannschaften. Nun muss der Bundesrat eine Gesetzesänderung ausarbeiten.

Auch die Brasserie Federal im Zürcher Hauptbahnhof musste klein beigeben. Viele Jahre prägte das Schweizer Wappen das Logo des Lokals – dann sollte es verschwinden. Eine Ausnahmebewilligung wurde verweigert, juristischer Widerstand blieb erfolglos.

Mehrere Akteure bekamen schon Probleme mit dem Wappenschutzgesetz. Prominentestes Beispiel ist die Eishockey-Nationalmannschaft. Der Verband verpasste die Frist für eine Ausnahmebewilligung – mit Folgen: Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass das Schweizer Wappen nicht mehr auf den Trikots getragen werden darf. Nach zähen Verhandlungen einigte sich der Verband mit den Behörden auf eine Übergangslösung bis Ende 2026. Danach soll Schluss sein.

Politisch ist der Fall allerdings noch nicht abgeschlossen: Das Parlament forderte eine Ausnahmeregelung für Nationalmannschaften. Nun muss der Bundesrat eine Gesetzesänderung ausarbeiten.

Auch die Brasserie Federal im Zürcher Hauptbahnhof musste klein beigeben. Viele Jahre prägte das Schweizer Wappen das Logo des Lokals – dann sollte es verschwinden. Eine Ausnahmebewilligung wurde verweigert, juristischer Widerstand blieb erfolglos.

Nachfrage bei den obersten Wappenhütern in Bern. Zuständig ist das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Man nehme alle Hinweise aus dem Ausland ernst, betont die Behörde. «Der Fokus des IGE liegt jedoch bei der Verfolgung der Inlandfälle.» 

Tatsächlich ist es um einiges komplizierter, wenn die offizielle Schweiz im Ausland wegen eines Wappen-Verstosses eingreifen will. «Die Intervention im Ausland unterscheidet sich grundlegend von den Inlandfällen.»

Denn: An sich gilt das Wappenschutzgesetz nur in der Schweiz. Internationale Abkommen dienen aber dazu, dass es auch in vielen anderen Ländern durchgesetzt werden kann. «Wie das Schweizer Wappen im Ausland geschützt ist, hängt jeweils von den national geltenden Rechtsordnungen ab», heisst es beim IGE. 

Wann darf das Schweizer Kreuz verwendet werden?

Der Teufel liegt im Detail: Streng geschützt ist nur das Schweizer Wappen – also das weisse Kreuz im roten Feld in einem Dreiecksschild. Das weisse Kreuz in Fahnenform darf grundsätzlich verwendet werden, sofern der Gebrauch nicht irreführend ist und weder gegen die öffentliche Ordnung noch gegen die guten Sitten verstösst.

Unabhängig davon gilt im Ausland: Das Schweizer Kreuz darf lediglich eingesetzt werden, wenn ein Produkt die strengen Swissness-Herkunftsregeln erfüllt. Es muss nachweislich aus der Schweiz stammen.

Das Schweizer Wappen unterscheidet sich von anderen Formen des Kreuzes.
Pius Koller

Der Teufel liegt im Detail: Streng geschützt ist nur das Schweizer Wappen – also das weisse Kreuz im roten Feld in einem Dreiecksschild. Das weisse Kreuz in Fahnenform darf grundsätzlich verwendet werden, sofern der Gebrauch nicht irreführend ist und weder gegen die öffentliche Ordnung noch gegen die guten Sitten verstösst.

Unabhängig davon gilt im Ausland: Das Schweizer Kreuz darf lediglich eingesetzt werden, wenn ein Produkt die strengen Swissness-Herkunftsregeln erfüllt. Es muss nachweislich aus der Schweiz stammen.

In der Schweiz kann die Behörde direkt intervenieren und als Privatklägerin auch strafrechtlich vorgehen. «Im Ausland wird die Schweizer Botschaft in den jeweiligen Ländern für das IGE tätig.» 

Die Durchsetzung ist laut Fachleuten oft langwierig. Es ist auch nicht unbedingt so, dass eine ausländische Behörde von sich aus aktiv wird, wenn das Schweizer Wappen missbräuchlich verwendet wird.

Das IGE selbst geht nicht auf einzelne Länder ein. Gerade Deutschland gilt jedoch als eher schwieriges Terrain, wenn ausländische Akteure entsprechende Verstösse verfolgen wollen, erklärt ein spezialisierter Anwalt gegenüber Blick. Unternehmen, die das Schweizer Wappen im Ausland seit vielen Jahren verwenden, könne man kaum böse Absichten unterstellen. «Viele dürften schlicht nicht mitbekommen haben, dass die Regeln in der Schweiz verschärft worden sind.»

Drei Interventionen in anderen Ländern

Auf politischer Ebene versucht die Schweiz, mit anderen Staaten spezielle Abkommen zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen abzuschliessen. Diese sehen zunehmend auch den Schutz des Schweizer Wappens vor – um die Regeln im Ausland verbindlicher durchzusetzen. 

Und wie oft greift man von Bern aus ein? 2025 intervenierte das IGE drei Mal wegen missbräuchlicher Verwendung des Schweizer Wappens im Ausland, heisst es dazu auf Anfrage. «Diese Fälle sind noch pendent.» Aktuell sei man in Griechenland aktiv. In solchen Fällen suchen die Behörden stets eine gütliche Einigung. Nach einer Intervention der zuständigen Schweizer Botschaft verzichten die betroffenen Unternehmen in der Regel darauf, das Wappen weiter zu verwenden.

Anders ist die Lage im Inland. Hier können zusätzlich die Strafbehörden der Kantone durchgreifen: In den vergangenen Jahren wurden jeweils rund eine Handvoll Strafbefehle wegen unzulässigen Gebrauchs des Schweizer Wappens erlassen.

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