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Autofahrer sollen zahlen
Bundesrat will CO2-Steuer auf Benzin und Diesel prüfen

Im Parlament steht eine CO2-Abgabe für Treibstoffe zur Debatte. Der Bundesrat findet es gut, eine solche zu prüfen. Denn die Treibhausgas-Emissionen sinken nicht so rasch, wie er das gerne hätte.
Publiziert: 05.09.2019 um 16:56 Uhr
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Aktualisiert: 06.09.2019 um 09:05 Uhr
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Die Umweltkommission des Ständerats will eine CO2-Lenkungsabgabe auf Treibstoff prüfen. Der Bundesrat ist dafür.
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Autofahrer aufgepasst! Der Bundesrat will zusätzliche klimapolitische Massnahmen im Verkehr prüfen. Auch Massnahmen im Finanzsektor fasst er ins Auge. Er beantragt dem Ständerat, entsprechende Vorstösse seiner Umweltkommission anzunehmen.

Diese will unter anderem, dass der Bundesrat eine CO2-Lenkungsabgabe auf Treibstoffe prüft. Heute gibt es eine Lenkungsabgabe auf Brennstoffe, nicht aber auf Treibstoffe.

Tanktourismus soll verhindert werden

Die Gegnerinnen und Gegner einer Abgabe auf Benzin und Diesel warnen jeweils davor, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer vermehrt im Ausland tanken würden. Der Bundesrat soll nach dem Willen der Kommission deshalb einen Grenzausgleichsmechanismus vorschlagen, um Tanktourismus zu vermeiden.

Prüfen soll er auch die Einführung eines Mobility Pricings, das die Klimafolgekosten des Verkehrs abbildet. Dabei soll er die Ausgangslage in Randregionen berücksichtigen, zum Beispiel durch überproportionale Rückerstattung der Lenkungsabgabe.

Die Kommission weist darauf hin, dass die CO2-Emissionen im Sektor Verkehr nicht gesunken seien. 2017 seien sie um 1 Prozent höher gewesen als 1990. Würden sie bis 2030 nicht um mindestens 25 Prozent sinken, müssten die übrigen Sektoren deutlich mehr zur CO2-Reduktion beitragen als vorgesehen.

Auch der Bundesrat ist über diese Entwicklung alles andere als erfreut. In seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort, er halte die Emissionsentwicklung im Verkehr ebenfalls für unbefriedigend und sei bereit, zusätzliche Massnahmen zu prüfen.

Auch Pensionskassen und Versicherungen im Visier

Auch Massnahmen im Finanzsektor zieht der Bundesrat in Betracht. Er weist auf die freiwilligen Klimaverträglichkeitstests für Finanzmarktakteure hin. Voraussichtlich im Herbst 2020 würden die Resultate des zweiten Tests vorliegen, schreibt er. Auf dieser Basis könne evaluiert werden, ob mit freiwilligen Massnahmen Fortschritte erzielt worden seien beziehungsweise ob weitergehende Schritte angezeigt seien.

Der erste Test hatte ergeben, dass das Investitionsverhalten von Schweizer Pensionskassen und Versicherungen zu einer globalen Erwärmung von 5 bis 6 Grad führt. Aus Sicht der Wissenschaft sollte der Temperaturanstieg auf 1,5 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden.

Mit dem Klimaabkommen von Paris haben sich die Staaten zum Ziel gesetzt, auch die Finanzflüsse klimaverträglich auszurichten. In der aktuellen Revision des CO2-Gesetzes sind keine Massnahmen dazu vorgesehen.

Umweltministerin Simonetta Sommaruga äusserte sich im Frühjahr in einem Interview zur Klimaverträglichkeit der Finanzmittelflüsse: «Es ist widersprüchlich, dass wir Klimaschutz in der Schweiz betreiben und gleichzeitig über unsere Pensionskassengelder und Bankkredite zum Beispiel in den Erdölsektor investieren.» (SDA)

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