Ausländer mit B-Bewilligung im Korps
Basel setzt auf deutsche Polizisten

Versuchsweise rekrutiert Basel-Stadt für seinen Polizeilehrgang vier Deutsche mit B-Bewilligung. Erstmals können damit Ausländer zur Polizei, die nicht schon mindestens fünf Jahre in der Schweiz wohnen.
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Die Basler Polizei bildet erstmals vier Deutsche mit B-Bewilligung aus.
Foto: Keystone

Darum gehts

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  • Vier Deutsche mit B-Bewilligung starten 2026 Polizeiausbildung in Basel-Stadt
  • Erstmals ohne C-Bewilligung nach rechtlicher Klärung
  • Zeitlich begrenzte Versuchsphase
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Andreas SchmidInlandredaktor

Zwei Bewerberinnen und zwei Bewerber mit deutscher Staatsbürgerschaft werden im Herbst bei der Kantonspolizei Basel-Stadt die Ausbildung beginnen. Dies bestätigt Kantonspolizeisprecher Stefan Schmitt dem Blick. Die vier Ausgewählten haben in der Schweiz lediglich eine B-Bewilligung, also eine auf vorerst fünf Jahre beschränkte Aufenthaltsgenehmigung.

Bereits seit 1997 stellt die Basler Kantonspolizei ausländisches Personal an – wie auch die Korps von Schwyz, Jura, Neuenburg und Genf –, verlangte jedoch, dass die Polizistinnen und Polizisten eine C-Bewilligung hatten. Damit waren sie schon mindestens fünf Jahre in der Schweiz ansässig, mit unbeschränktem Bleiberecht. Basel-Stadt geht nun voran und engagiert für den Polizei-Lehrgang erstmals ausländische Interessenten mit B-Bewilligung.

Langjähriges Projekt

Das Vorhaben existiert seit rund drei Jahren. Weil die Kantonspolizei Basel-Stadt einen Teil der Stellen nicht besetzen konnte und sich das Problem verschärfte, entstand die Idee, in Deutschland ausgebildete Polizisten zu rekrutieren. Eine Arbeitsgruppe befasste sich seither damit, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen dies realisierbar ist.

Die zuständige Regierungsrätin Stephanie Eymann (47, LDP) hielt damals fest, das Korps erhalte regelmässig viele Bewerbungen aus Deutschland, doch es gebe zahlreiche Details zu prüfen.

Nach den langwierigen Abklärungen kommen die Verantwortlichen in Basel nun zum Schluss, dass Bewerber mit einer B-Bewilligung angestellt werden können. Polizeisprecher Schmitt sagt: Weder im Polizeigesetz noch in der massgebenden Verordnung sei explizit eine C-Bewilligung oder die Schweizer Staatsbürgerschaft verlangt.

«Vertrautheit mit Basel»

So entschieden die Zuständigen, «einen zeitlich beschränkten Versuch mit Bewerbern mit B-Bewilligung zu unternehmen». Die vier angehenden deutschen Polizistinnen und Polizisten erfüllten die gesetzlich geforderten «Ansprüche an Verbundenheit und Vertrautheit mit Basel», betont Schmitt. In den ersten zwei Jahren würden die Erfahrungen laufend überprüft.

Schmitt führt an, dass Basel-Stadt zu fast zwei Dritteln an Deutschland oder Frankreich grenze und vielen Grenzgängern Arbeit gebe. Da kämen dem Polizeikorps «interkulturelle Kompetenzen» entgegen. Zudem müssten die Angestellten die Deutschschweizer Dialekte «einwandfrei verstehen».

Der Verband Schweizerischer Polizei-Beamter sieht die Anstellung ausländischer Bewerber – auch mit C-Bewilligung – kritisch. In einem Positionspapier plädiert er dafür, die Schweizer Staatsbürgerschaft als Voraussetzung zu definieren.

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