Darum gehts
- Homeoffice-Arbeit soll über 17 statt 14 Stunden möglich sein
- Die Arbeitszeit bleibt gleich
- Sonntage brauchen weiterhin Bewilligung
Unser Arbeitsgesetz stammt aus den 1960er-Jahren. Damals war an Homeoffice noch nicht zu denken. Inzwischen ist das Arbeiten im Homeoffice aber ein weit verbreitetes Phänomen: Zu Hause oder im Zug noch schnell ein paar Mails zu schreiben oder Anrufe zu tätigen, ist gang und gäbe. Damit verändern sich auch die Anforderungen an den gesetzlichen Rahmen.
So hat die Wirtschaftskommission des Ständerats diese Woche einige Neuerungen im Arbeitsrecht bezüglich Homeoffice beraten. Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen, die Entscheide des Parlaments stehen noch aus.
Doch was sich ändern könnte, siehst du hier im Überblick:
Gibt es jetzt längere Arbeitszeiten für das Homeoffice?
Nein, die Arbeitszeit bleibt gleich. Was sich ändert, ist die Zeitspanne, über die diese Arbeit verteilt werden kann: Sie wird von 14 auf 17 Stunden verlängert. Bisher dürfen Arbeitnehmende, die um 7 Uhr mit der Arbeit beginnen, nach 21 Uhr nicht mehr arbeiten.
Wer sich also zwischendurch Zeit für Familie, Freizeit oder Sport genommen hat, konnte laut Gesetz nicht spätabends noch ein paar E-Mails abarbeiten. Künftig soll man im Homeoffice auch bis zu 17 Stunden nach Arbeitsbeginn noch Dinge erledigen dürfen.
Muss ich jetzt auch am Sonntag arbeiten?
Die neuen Homeoffice-Regelungen gehen auf eine parlamentarische Initiative von FDP-Ständerat Thierry Burkart (51, AG) zurück. Er forderte unter anderem, dass freiwillige Sonntagsarbeit im Homeoffice ohne behördliche Bewilligung möglich wird. Normalerweise ist für Sonntagsarbeit eine solche Bewilligung nötig.
Der Nationalrat schränkte den Vorschlag bereits ein: Er wollte Sonntagsarbeit im Homeoffice an neun Sonntagen pro Jahr für jeweils fünf Stunden erlauben. Die Ständeratskommission strich die Idee nun ganz. Sonntagsarbeit im Homeoffice bleibt damit auch künftig streng reguliert.
Kein Recht auf Nichterreichbarkeit: Was heisst das jetzt genau?
Der Bundesrat wollte in der Vorlage ein ausdrückliches Recht auf Nichterreichbarkeit verankern. Damit sollten Arbeitnehmende explizit das Recht erhalten, in ihrer Freizeit nicht erreichbar zu sein. Allerdings hielt der Bundesrat von Anfang an fest, dass dieses Recht bereits heute implizit gelte.
Der Nationalrat unterstützte die ausdrückliche Verankerung, der Ständerat strich die Bestimmung nun aber wieder – mit der Begründung, dass das Recht ohnehin schon bestehe. Damit bleibt es bei der bisherigen Regelung. Für Arbeitnehmende ändert sich also nichts: Der Chef darf nicht einfach während der Ferien anrufen, um Geschäftliches zu besprechen.
Wie wahrscheinlich ist es, dass diese Regelungen tatsächlich kommen?
Die neuen Regelungen sind ein Vorschlag der Wirtschaftskommission des Ständerats. In der Dezembersession wird der gesamte Ständerat darüber abstimmen.
Da die Vorschläge von den Beschlüssen des Nationalrats abweichen, muss sich anschliessend auch die grosse Kammer erneut mit der Vorlage befassen. Widerstand ist bereits vorprogrammiert. Die SP bezeichnet die Lockerungen als «Frontalangriff auf das Arbeitsrecht» und kündigt an, sich dagegen zu wehren.