Als schmerzhafte Produktion
Stopfleber muss neu speziell deklariert werden

Beim Verkauf von Stopfleber muss ab 1. Juli auf die schmerzhaften Eingriffe beim Tier hingewiesen werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Verordnung angepasst.
Publiziert: 28.05.2025 um 10:59 Uhr
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Aktualisiert: 30.05.2025 um 15:29 Uhr
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Das Stopfen von Gänsen ist in der Schweiz verboten. Neu soll beim Verkauf von Stopfleber auf die Schmerzen der Tiere hingewiesen werden. (Archivbild)
Foto: Bob Edme
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Von der Deklarationspflicht betroffen sind Fleisch, Eier und Milch, wenn sie von Tieren stammen, bei denen bestimmte schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung vorgenommen wurden, wie der Bundesrat mitteilte. Er nannte die Enthornung von Kühen, die Kastration von Schweinen und Rindern, das Kürzen des Schnabels bei Hühnern sowie betäubungslos gewonnene Froschschenkel.

Im gleichen Zuge verbietet der Bundesrat den Import von tierquälerisch erzeugten Pelzen und Pelzprodukten, wie es weiter hiess. Sowohl bei der Deklarationspflicht als auch beim Verbot gilt eine Übergangspflicht von zwei Jahren.

Mit den Änderungen kommt der Bundesrat gemäss Communiqué einem Auftrag des Parlaments nach.

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