Doch kein Hallenbad
Grosser Rat will Musical Theater Basel erhalten

Das Musical Theater Basel bleibt ein Kulturhaus, entschied der Grosse Rat mit 59 zu 32 Stimmen. Die Regierung wollte das Gebäude in ein Hallenbad umwandeln, scheiterte jedoch. Der Gegenvorschlag zur Volksinitiative setzt auf kulturelle Nutzung und wird unterstützt.
Publiziert: 04.06.2025 um 16:14 Uhr
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Aktualisiert: 04.06.2025 um 17:01 Uhr
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Das Musical Theater Basel soll als Kulturzentrum bleiben.

Darum gehts

  • Das Musical Theater Basel bleibt ein Kulturhaus und wird keine Schwimmhalle
  • Der Gegenvorschlag sichert kulturelle Nutzung und schliesst Eigenregie aus
  • Der Kanton beteiligt sich mit 15 Millionen Franken an der Sanierung
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Das Musical Theater Basel soll nach dem Willen des Grossen Rates als Kulturhaus und nicht als Schwimmhalle bestehen bleiben. Das Parlament entschied sich am Mittwoch mit 59 zu 32 Stimmen bei 3 Enthaltungen für den Gegenvorschlag zur Volksinitiative.

Die Absicht der Regierung, das Gebäude als 50-Meter-Hallenbad umzunutzen, hatte somit bei der Mehrheit des Parlaments keine Chance. Die vorberatende Kommission hatte der Volksinitiative «Erhalt des Musical Theater Basel» einen Gegenvorschlag gegenübergestellt, der an einer kulturellen Nutzung des Gebäudes festhält, dafür aber Bedingungen formuliert.

Das Volksbegehren «Erhalt des Musical Theater Basel» wird somit voraussichtlich zurückgezogen, wie Initiant Toni Kleimann gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Ein entsprechendes Communiqué werde noch folgen.

SP wollte die Schwimmhalle

Die Mehrheit der grössten Fraktion SP machte sich als einzige für eine Schwimmhalle im Gebäude des Musical Theaters stark. Sie lehnte wie die Regierung sowohl die Initiative wie auch den Gegenvorschlag ab. LDP, Grüne, Mitte/EVP und GLP, Basta und FDP stimmten für den Gegenvorschlag.

Die SVP bevorzugte das Volksbegehren und war bei der Schlussabstimmung über den Gegenvorschalg gespalten.

Betreiberschaft soll zuständig werden

Das Gebäude soll gemäss Gegenvorschlag weiterhin für Musicals und Konzerte, aber auch für weitere Nutzungen als Kultur- und Begegnungsstätte zur Verfügung stehen. Es soll nach einer Ausschreibung im Baurecht an eine Betreiberschaft übertragen werden. Damit soll ausgeschlossen werden, dass der Kanton das Kulturhaus in Eigenregie betreiben muss.

Der Kanton soll sich bei der Sanierung des Gebäudes durch die neue Betreiberschaft mit einem Investitionsbeitrag von 15 Millionen Franken beteiligen. Gegen den Beschluss steht das fakultative Referendum offen.

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