Darum gehts
- EU leitet Verfahren gegen Liechtenstein wegen fehlender Recyclingstatistiken ein
- Grund: Einbindung Liechtensteins ins schweizerische Abfallsystem verhindert Datenerhebung
- Liechtenstein hat drei Monate Zeit, um Stellung zu beziehen
Obwohl Liechtenstein die Entsorgungsvorgaben aus Brüssel erfüllt – wenn nicht sogar übertrifft –, wurde nun ein Verfahren gegen das Fürstentum eingeleitet. Dies, weil der Kleinstaat nicht alle geforderten Statistiken liefert. Das Brisante daran: Grund für das Fehlen der Daten ist nicht Unvermögen – sondern die Einbindung Lichtensteins in das schweizerische Abfallsystem, wie die «NZZ» schreibt. Zuvor hatte bereits die Lokalzeitung «Vaterland» berichtet.
Wie kann das sein? Trotz seiner nur rund 40'000 Einwohnerinnen und Einwohner ist Liechtenstein gleichzeitig Teil von zwei Wirtschaftsräumen – der Schweiz und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Dem EWR trat der Kleinstaat 1995 bei. Die Schweiz hatte einen Beitritt 1992 hingegen in einer denkwürdigen Volksabstimmung knapp abgelehnt. Trotzdem konnte Liechtenstein den Zollvertrag mit seinem Nachbarland aufrechterhalten.
Zweiseitige Einbindung als Streitpunkt
Was den Kleinstaat mit Stolz erfüllt, bringt aber teilweise auch Probleme mit sich. Das Stichwort dazu: Bürokratie. Aktuell wirft etwa die Efta-Überwachungsbehörde dem Kleinstaat vor, geltende Umweltvorschriften zu missachten – obwohl Liechtenstein gewisse EU-Vorgaben laut dem Umweltminister sogar übertreffe. Zur Erklärung: Besagte Behörde wacht in den EWR/Efta-Staaten über die Einhaltung des Rechts. Efta steht für «Europäische Freihandelsassoziation».
Konkret geht es um PET-Getränkeflaschen und Holzverpackungsabfälle. Brüssel beklagt das Fehlen von Statistiken über die Entsorgung und Verwertung dieser Abfallarten. Liechtenstein kann diese jedoch nicht liefern, weil der Kleinstaat in das schweizerische Entsorgungssystem eingebunden ist.
Obwohl die Behörde laut «NZZ» über diesen Umstand informiert ist, bleibt sie hart. Anhand der eingereichten Berichte – in denen die entsprechenden Statistiken fehlen – müsse man davon ausgehen, dass Liechtenstein die Vorgaben im Bereich Recycling nicht einhalte, argumentiert Brüssel.
Nun bleibt Liechtenstein noch drei Monate Zeit, um Stellung zu beziehen. Anschliessend werden die Behörden entscheiden, ob das Verfahren weitergeführt werden soll.