Die Motion von Grünen, SP, AL, GLP und Mitte wurde mit 90:74 Stimmen bei fünf Enthaltungen überwiesen. Abgelehnt wurde sie von SVP, EDU und FDP.
Der Vorstoss fordert den Regierungsrat dazu auf, die gesetzlichen Grundlagen für ein Verbot von Konversionstherapien im Kanton Zürich zu schaffen. Ziel solcher Therapien ist es, die sexuelle Orientierung von lesbischen, schwulen oder bisexuellen Menschen zu ändern.
Der Regierungsrat sprach sich gegen den Vorstoss aus. Eine Regelung auf kantonaler Ebene scheine mit den bundesrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar, weil der Bund das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht abschliessend regle, hiess in der Stellungnahme des Regierungsrats. Auf Bundesebene gibt es denn auch Bemühungen, Konversionstherapien zu verbieten.
Auf diesen Punkt wiesen auch mehrere Gegnerinnen und Gegner der Motion hin. Zudem sei es medizinischen Fachpersonen bereits heute verboten, Konversionstherapien anzubieten.
Befürworter eines kantonalen Verbots argumentierten vor allem mit den grossen Schaden, den Konversationstherapien bei Betroffenen anrichten könnten.
Der Regierungsrat hat nun zwei Jahre Zeit, Bericht und Antrag zu der Motion auszuarbeiten.
(SDA)