510 Franken pro Person!
Bund schickt Gaza-Aktivisten gesalzene Rechnung

19 Schweizer Teilnehmende der Gaza-Flottille wurden von Israel inhaftiert. Der Bund verlangt von den Aktivisten nun eine Kostenbeteiligung an ihrer Betreuung.
Publiziert: 13:14 Uhr
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Aktualisiert: 15:15 Uhr
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Ein Schiff der Gaza-Flotille am 30. September.
Foto: IMAGO/Ognjen Markovic

Darum gehts

  • Schweizer Aktivisten der Gaza-Protestflotten erhalten nach Freilassung aus Haft Rechnung für Betreuung
  • EDA verrechnet Kosten für Interventionen, Gefängnisbesuche und Rückreiseunterstützung
  • Durchschnittlich 510 Franken pro Person, insgesamt 19 Schweizer betroffen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Céline ZahnoRedaktorin Politik

Insgesamt 19 Schweizerinnen und Schweizer haben im Herbst an der Gaza-Protestflotte teilgenommen. Mit Aktivistinnen und Aktivisten aus verschiedenen Ländern wollten sie Hilfslieferungen für die Bevölkerung des Gazastreifens an Land bringen. Warnungen der Schweizer Behörden, nicht in den Nahen Osten zu fahren, ignorierten sie. Die Flottille wurde schliesslich von israelischen Seestreitkräften angehalten, die Aktivisten wurden festgenommen.

Nun ist klar: Für die Betreuung durch den Bund werden die Schweizer Teilnehmenden zur Kasse gebeten. Das schreibt der «Tages-Anzeiger». Das Aussendepartement (EDA) bestätigt gegenüber der Zeitung, sämtlichen 19 Personen eine Rechnung geschickt zu haben. Die Kosten würden sich auf «die Interventionen des EDA bei den israelischen Behörden, die Besuche im israelischen Gefängnis von Ketziot und die Unterstützung bei der Rückreise in die Schweiz» beziehen.

Im Schnitt 510 Franken pro Person

Die Kosten seien für alle Teilnehmenden individuell berechnet worden, weil sie jeweils unterschiedlich lange im Gefängnis gewesen seien. Im Schnitt hat das EDA 510 Franken pro Person verrechnet. Die effektiven Kosten des EDA seien allerdings höher gewesen. Im Oktober schrieb die NZZ, dass der Aufwand im Zusammenhang mit der Gaza-Protestflotte bis dato rund 600 Arbeitsstunden betrugen.

Unter den Aktivisten und Aktivistinnen sorgt die Kostenbeteiligung für Unmut. Ein Genfer Teilnehmer schreibt auf Instagram von einer «Schande». Er sei in Israel «illegal festgehalten, misshandelt, gedemütigt, entmenschlicht und dann meiner grundlegendsten Rechte beraubt worden». 

Im Auslandsschweizergesetz festgeschrieben

Das EDA hatte schon zuvor mitgeteilt, dass die Kosten für die Dienstleistungen des Bundes den Betroffenen in Rechnung gestellt werden. Wer sich nämlich trotz Warnungen des EDA zu einer Reise entschliesst, tut dies auf eigene Verantwortung. Das Auslandschweizergesetz hält diesen Grundsatz fest. Der Bund hafte nicht, wenn betroffene Personen Empfehlungen missachten oder sich auf andere Weise fahrlässig verhalten, heisst es dort.

Die Organisation Waves of Freedom, in der sich die Unterstützerinnen und Unterstützer der Flotte organisiert haben, kritisierte dies. Man hoffe, dass die Schweizer Behörden diese «unehrenhafte Entscheidung» rückgängig machen, schrieb die Organisation in einem Communiqué.

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