Darum gehts
- Markus W. verging sich zwischen 1978 und 2012 an 29 Frauen
- Er flüchtete achtmal und täuschte Behörden sowie Psychiater erfolgreich
- 2013 lebenslange Verwahrung, 2015 auf ordentliche Verwahrung reduziert
Am 28. April 1978 begeht er sein erstes Delikt, am 12. Februar 2012 das letzte. In diesem Zeitraum vergeht sich Markus W. (* 1957) an 29 Frauen, 27 Sexualverbrechen können ihm nachgewiesen werden. Alles wird versucht, um den Triebtäter zu therapieren. Ohne Erfolg.
Markus W., aufgewachsen in einer strenggläubigen Familie, besitzt ein grosses manipulatives Talent, täuscht Psychiater, Gutachter, Ermittlungsbehörden und die Justiz. Wieder und wieder erhält er neue Chancen: Urteile werden revidiert, Verwahrungen gelockert, scheinbar geheilt wird er zwischendurch entlassen.
Oder er flieht, nicht ein- oder zweimal, sondern insgesamt achtmal. Viele der Taten hätten verhindert werden können, hätten Behörden und Justiz nicht wiederholt falsche Entscheidungen getroffen.
Fluchten, Fehlentscheide und fatale Folgen
Und so stellt sich angesichts all dieser fatalen Versäumnisse mehrfach die Frage: Wie konnte das nur geschehen? SRF zeichnet die Verbrechen des Triebtäters in der Dokuserie «Der Fall M. – Akte eines Serienvergewaltigers» nach.
Wieso fiel die Wahl ausgerechnet auf diesen Fall? «Er ist in seiner Breite und Intensität sowie im Verbrechen selber unglaublich vielschichtig», sagt Nathalie Rufer, SRF-Angebotsverantwortliche für Serien und Langformate. Auch sei das Versagen auf vielen Ebenen und über all die Jahre erzählenswert, die Naivität der Behörden und der Gutachter kein Ruhmesblatt. «Wenn jemand schon mehrfach aus dem Gefängnis fliehen und untertauchen konnte, dürfte man doch davon ausgehen, dass die Justiz dann besonders gut aufpasst.»
Zwischen bürgerlichem Leben und brutalen Verbrechen
Weiter sei ein Täterprofil wie jenes von Markus W. abstossend und interessant zugleich. «Diese Dreistigkeit und Brutalität, wie er immer wieder zum Ziel kommt, andererseits das normale Leben, das er nach seiner Flucht in Deutschland führt.» Dass dies in ein und derselben Person parallel Platz finde, das sei schon krass. Im Dreiteiler äussern sich Zeitzeugen, Expertinnen ordnen ein, Behördenvertreter schildern das Geschehen aus ihrer Sicht.
Äusserst schwierig gestaltet sich die Suche nach einem Opfer, das sich interviewen lässt. K. S., eine Geschädigte der letzten Deliktserie, erklärt sich schliesslich bereit. «Sie tut das aber nicht direkt, ihre Ausführungen werden durch eine Schauspielerin nachgesprochen.»
Wichtige Anmerkung: Mit der Anonymisierung des Täters und nur wenigen Details zu dessen Herkunft und Umfeld folgt SRF seinen publizistischen Leitlinien. «So ist kein Rückschluss auf die Identität des Täters möglich.» Deshalb hat man auch Stimmen aus seinem Umfeld anonymisiert bzw. auf Stimmen verzichten müssen, die es noch besser ermöglicht hätten, «diesen düsteren Charakter», wie Rufer es nennt, nachzuzeichnen.
Ein System am Limit – und die Frage nach der Verantwortung
Seine Taten begeht Markus W. in vier Phasen. Die erste, in seiner Heimat, dem Berner Oberland, dauert vom 28. April 1978 bis am 1. April 1980. Eines der Opfer erkennt ihn und zeigt ihn an. Er wird wegen vierfacher Notzucht zu 18 Monaten verurteilt. In der zweiten Phase treibt er im Kanton Zürich und in der Zentralschweiz sein Unwesen und vergeht sich von Januar bis Oktober 1983 an 13 Frauen. Nun geht er brutaler vor und betäubt die meisten Opfer, um sie vergewaltigen zu können.
Im erstinstanzlichen Urteil im Januar 1985 wird er zu sieben Jahren Haft und anschliessender Verwahrung verurteilt. Die nächsthöhere Instanz jedoch hebt das Urteil auf: Markus W. soll stattdessen vollzugsbegleitend therapiert werden. Bereits im Dezember 1988 wird er entlassen – und sechs Monate später wieder rückfällig.
Bei seiner Verhaftung 1990 (die dritte Phase dauert von Juni 1989 bis Januar 1990) hat der notorische Sexualstraftäter acht Frauen vergewaltigt, sie mit K.o.-Tropfen handlungsunfähig gemacht. Markus W. flieht im Oktober 1990 zum ersten Mal. «Dann machte er unter seinem eigenen Namen ein Geschäft auf und führte ein normales, unauffälliges Leben.»
1993, nach seiner dritten Flucht, baut er sich in Deutschland eine berufliche Existenz auf, wird in Abwesenheit zu 8 Jahren plus Verwahrung verurteilt. Und er gründet eine Familie. «Er bleibt über Jahre unentdeckt, seine Frau, die davon wusste, hält zu ihm. Erst 1997 wird er verhaftet.» In einer Verkehrskontrolle. Aus Zufall.
Als Beispiel, wie der Triebtäter einmal mehr alle austrickst, erwähnt Rufer das Gesuch, das Markus W. Ende 1998 stellt, um seine kranke Mutter besuchen zu dürfen. Es wird bewilligt. «Und dann sagte er, er brauche Privatsphäre, spazierte zur einen Tür rein und aus der anderen wieder raus – das ist schon ein starkes Stück!»
Kein Ende in Sicht
Anfang 2004 flieht er zum achten und letzten Mal. 2010 wird der Vollzug gelockert. Markus W. erhält zuerst begleitete, dann unbegleitete Hafturlaube. Eines Tages lässt er sich, bevor er zu einer Kur nach Leukerbad VS geht, ein Schlafmittel verschreiben. Obwohl er bekanntlich Frauen beim Missbrauch betäubte. Es kommt zu einem Übergriff – und Markus W. in den offenen Vollzug. «Ein weiteres Versagen des Systems», so Rufer.
Von August 2011 bis Februar 2012 lebt er in einem sogenannten Wohnexternat, einer Wohnung in Basel. Den Preis für diesen Fehlentscheid bezahlen drei Frauen, die letzten Opfer des Triebtäters. Heute wäre ein solcher Fall nicht mehr möglich, sagt Thierry Urwyler, Professor für Straf- und Strafprozessrecht am Ende der Dokuserie. Man würde früher und strenger eingreifen, wäre deutlich vorsichtiger im Lockerungsprozess. «Man kann nur hoffen, dass das stimmt», sagt Rufer.
Am 5. Juli 2013 wird Markus M. zu viereinhalb Jahren Haft und lebenslanger Verwahrung verurteilt. Eine Entlassung ist damit praktisch ausgeschlossen. Am 30. November 2015 hebt das Bundesgericht die Verwahrung aber erneut auf. Begründung: Er habe die sexuelle Integrität der letzten Opfer nicht besonders schwer verletzt. Fortan ist er ordentlich verwahrt, eine Entlassung wird regelmässig überprüft.
Markus W. ist bis heute im Verwahrungsvollzug. Reue? Schuldeinsicht? Zeigt er nie.
* Name bekannt