Ungewöhnliche Bestattung für deutsche Filmikone
Führte Ingrid van Bergens (†94) letzter Weg in die Schweiz?

Die Familie der toten Schauspielerin Ingrid van Bergen wollte die Urne bei sich behalten – in Deutschland fast unmöglich. Doch womöglich hat das über einen Umweg in die Schweiz doch geklappt.
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Ingrid van Bergen wird nicht beerdigt.
Foto: imago images/Future Image

Darum gehts

  • Ingrid van Bergen verstorben, Urne soll in der Schweiz aufbewahrt werden
  • Deutscher Bestatter erklärt legalen Weg zur Urnenübergabe über die Schweiz
  • Jährlich wählen 7000 bis 8000 Angehörige den 'Schweizer Weg' für Urnen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Jaray FofanaRedaktorin People

Die älteste jemals gekürte Dschungelkönigin und deutsche Filmikone, Ingrid van Bergen, ist am vergangenen Freitag gestorben. Nun verriet Ihre beste Freundin Linda Schnitzler (82) der «Bild», dass van Bergens Asche ursprünglich über den Starnberger See in Bayern verstreut werden sollte. In Deutschland ist verboten, Ausnahmen gibt es an den Küsten von Nord- und Ostsee.

Stattdessen haben Familie und Freunde laut «Bild» entschieden, ihre Urne zuerst in van Bergens Bauernhaus aufzubahren. Später soll sie an ihre Tochter übergeben werden. In Deutschland gilt in fast allen Bundesländern Friedhofspflicht, Urnen dürfen also nicht zu Hause aufbewahrt werden. Offenbar hat die Familie aber das Gesetz ausgetrickst, will die deutsche Zeitung wissen.

So funktioniert der «Schweizer Weg»

Dabei handelt es sich um den sogenannten «Schweizer Weg». Dietmar Kapelle (81) deutscher Bestatter, erklärt gegenüber «Bild»: «Jährlich wählen rund 7000 bis 8000 Angehörige diesen Weg. Die Urne wird legal per Kurier verschickt oder übergeben.»

Er konkretisiert: «Der Weg führt über die Schweiz und kostet 490 Euro. Unsere Mittler sind die Bestattungsinstitute. Wir kombinieren die Gesetze in Deutschland und in der Schweiz. Ich bin Friedhofsträger in beiden Ländern. Angehörige, die ihre Verstorbenen in Deutschland einäschern lassen, bekommen von mir einen Grabplatznachweis für die Schweiz. Mit diesem bekommen sie die Urne zur unbefristeten Abschiednahme ausgehändigt. In der Schweiz gilt ein Verstorbener auch als bestattet, wenn die Urne an Angehörige übergeben wurde. Wir schicken dann dem deutschen Krematorium die entsprechende Rückmeldung.»

«Ja, mehrmals pro Jahr»

Blick kontaktiert eine Schweizer Bestattungsstelle in Grenznähe, die namentlich nicht genannt werden will. Erhält das Unternehmen tatsächlich Anfragen aus Deutschland? Dort heisst es klar: «Ja, mehrmals pro Jahr.» Urnen aus Deutschland würden allerdings nicht verschickt – sie müssen abgeholt werden. «Wir sorgen dafür, dass alles rechtlich abläuft. Aber wir geben die Urne nur persönlich an die Angehörigen», so ein Sprecher.

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