Darum gehts
- Rapper Samra in Thailand wegen mutmasslichem Drogenbesitz festgenommen
- Polizei entdeckte «Drogen der Kategorie 4» nach Clubbesuch
- Samra nach weniger als 24 Stunden Haft wieder frei
Rapper Samra (31) ist in Thailand wegen mutmasslichen Drogenbesitzes festgenommen worden. Laut Informationen von «Bild» wurde der Berliner Musiker, bekannt für Hits wie «Wir ticken» und «Wieder Lila», nach einem Clubbesuch von der Polizei kontrolliert. Dabei sollen Beamte «Drogen der Kategorie 4» entdeckt haben – Substanzen, die als Vorläuferstoffe zur Herstellung von Betäubungsmitteln wie Ketamin gelten. Samra bestreitet die Vorwürfe entschieden.
Eine Quelle aus der deutschen Botschaft bestätigte gegenüber «Bild» die Festnahme. Dem Rapper, bürgerlich Hussein Akkouche, sei geraten worden, einen Anwalt einzuschalten. Dies habe er laut der deutschen Zeitung auch getan. Auf seinem Instagram-Account postete Samra am Mittwochmorgen ein Foto von sich und seinem Kollegen Rapper Nu auf der Polizeistation in Chalong, südlich von Phuket. Gegenüber «Bild» räumte er ein, von der Polizei angehalten worden zu sein, wies jedoch jegliche Verbindung zu Drogen zurück.
Samra hat eine Drogenvergangenheit
Samra befindet sich inzwischen wieder auf freiem Fuss. Laut thailändischen Polizeikreisen dauert die Inhaftierung bei Fällen wie diesem in der Regel weniger als 24 Stunden. Danach wird der Fall an ein Gericht weitergeleitet.
Der Rapper hatte in früheren Jahren öffentlich über seinen Drogenmissbrauch gesprochen. «Ich war jeden Tag drauf», sagte er in Interviews und gab zu, exzessiv Kokain und Tilidin konsumiert zu haben. Dies habe ihn in tiefe psychische Krisen gestürzt, die ihn zu mehreren Entzugsversuchen und Klinikaufenthalten zwangen. «Ich wollte nicht sterben», erklärte er einst. Seit einigen Jahren betont Samra jedoch, clean zu sein und sein Leben umgestellt zu haben.
Es ist nicht das erste Mal, dass Samra mit dem Gesetz in Konflikt gerät. 2023 parkierte der Rapper mitten im Uetlibergtunnel, um Fotos zu machen. Das zog am Ende einen Strafbefehl nach sich.