Darum gehts
- Ein britisches Gericht sprach Russell Brand wegen Vergewaltigung und sexueller Übergriffe schuldig
- Die Jury beriet achteinhalb Stunden, sechs Frauen erhoben Vorwürfe zu Fällen von 1999 bis 2009
- In drei Anklagepunkten wurde Brand freigesprochen, das Gericht verkündet das Strafmass später
Russell Brand (51) sah sich mit Vorwürfen von sechs Frauen konfrontiert, die Fälle zwischen 1999 und 2009 betrafen. Insgesamt stand er wegen sieben Anklagepunkten vor dem Londoner Southwark Crown Court – darunter drei Vorwürfe der Vergewaltigung.
Die Geschworenen sprachen Brand in vier Punkten schuldig: 2009 vergewaltigte er nach Ansicht des Gerichts eine damals 21-jährige Zuschauerin nach einem Auftritt im Londoner Hammersmith Apollo. Wegen Sexueller Nötigung wurde er in drei Fällen verurteilt.
Welches Strafmass den Entertainer erwartet, wird das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt verkünden. Da ihm jedoch eine mehrjährige Haftstrafe droht, ordnete Richter Bennathan gemäss der «Daily Mail» Untersuchungshaft an.
Auch Freisprüche ausgesprochen
In drei Punkten erfolgte hingegen ein Freispruch: Vom Vorwurf einer Vergewaltigung im Jahr 1999 am Rande einer Labour-Konferenz in Bournemouth wurde Brand ebenso entlastet wie vom Vorwurf, 2001 eine MTV-Mitarbeiterin für einen Übergriff in eine Toilette gezerrt zu haben. Auch bezüglich einer Vergewaltigung derselben MTV-Angestellten im Jahr 2004 befanden ihn die Juroren für nicht schuldig.
Brand wurde in den 2000er-Jahren als Stand-up-Comedian und Moderator bekannt, bevor ihm mit Kinokomödien wie «Forgetting Sarah Marshall» und «Get Him to the Greek» der Sprung nach Hollywood gelang. In den vergangenen Jahren vollzog er einen radikalen Wandel zum alternativen Online-Kommentator, baute auf YouTube ein Millionenpublikum auf und wandte sich während der Corona-Pandemie zunehmend verschwörungsnahen Narrativen zu.
Von 2010 bis 2012 war er mit Sängerin Katy Perry (42) verheiratet. 2017 gab er seiner zweiten Frau, Laura Gallacher (39) das Jawort. Sie stand im in dem Prozess zur Seite.