Muss der Starkoch ins Gefängnis?
So geht es bei Alfons Schuhbecks Haftstrafe weiter

Star-Koch Alfons Schuhbeck bleibt vorerst auf freiem Fuss. Die Staatsanwaltschaft München I verlängert die Unterbrechung seiner Haftstrafe bis mindestens 10. März aufgrund einer Krebserkrankung und notwendiger Behandlungen ausserhalb des Gefängnisses.
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Alfons Schuhbeck bleibt weiterhin auf freiem Fuss.
Foto: IMAGO/Robert Gongoll

Darum gehts

  • Schuhbecks Haftunterbrechung verlängert wegen notwendiger medizinischer Behandlung
  • Star-Koch leidet an Krebs und zeigte Reue für seine Straftaten
  • Schuhbecks Unternehmen haben Schulden von 27 Millionen Euro angehäuft
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Laszlo SchneiderTeamlead People-Desk

Die Staatsanwaltschaft München I hat eine wichtige Entscheidung im Fall des verurteilten Star-Kochs Alfons Schuhbeck (76) getroffen. Wie mehrere deutsche Medien schreiben, wird die Unterbrechung seiner Haftstrafe bis mindestens zum 10. März verlängert. Der Grund dafür sei die mangelnde Möglichkeit, Schuhbecks notwendige medizinische Behandlung in einer Justizvollzugsanstalt zu gewährleisten.

Starkoch Schuhbeck, der an Krebs leidet, wurde im Juli vom Landgericht München I zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Anklagepunkte umfassten Insolvenzverschleppung, Betrug und vorsätzlichen Bankrott. In diesem Urteil wurde auch seine frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung berücksichtigt. Trotz der Schwere der Vorwürfe zeigte Schuhbeck Reue. Er räumte die Anschuldigungen ein und entschuldigte sich öffentlich: «Das wird mich für den Rest meines Lebens belasten und tut mir sehr leid.»

Schulden in enormer Höhe

Die finanzielle Dimension des Falls ist beträchtlich. Laut Max Liebig, dem Insolvenzverwalter, haben Schuhbecks Unternehmen – darunter seine Restaurants, sein Gewürzladen und sein Partyservice – Schulden in Höhe von insgesamt 27 Millionen Euro angehäuft. Liebig schätzt laut der Deutschen Presseagentur (dpa), dass bei Abschluss der Insolvenzverfahren nur ein Bruchteil dieser Summe an die Gläubiger zurückgezahlt werden kann.

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die Haftunterbrechung zu verlängern, basiert auf einer gründlichen Prüfung der medizinischen Situation Schuhbecks. Eine Sprecherin der Behörde erklärte gegenüber t-online: «Die Prüfung der eingeholten Stellungnahmen hat ergeben, dass derzeit die notwendige medizinische Behandlung von Herrn Schuhbeck in einer Justizvollzugsanstalt nicht gewährleistet werden kann.»

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